29.11.2012 - 4.2 Eckwertebeschluss für die Planung der Haushalts...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Dr. Schröter weist darauf hin, dass nur das, was die Kultur betrifft, behandelt wird.

 

Frau Dr. Seemann erläutert im Rahmen des 17-Punkte-Pakets, dass die Konsequenzen in Bezug auf die Selbstbindung freiwilliger Leistungen auf dem Niveau 2012 dargestellt werden. Die freiwilligen Leistungen werden überwiegend durch den Bereich Kultur abgedeckt.

 

Frau Kreutzergt hinzu, dass das Ziel des 17-Punkte-Pakets der Haushaltsausgleich sowie Überschusserwirtschaftung ist.

 

Herr Schultheiß erinnert an die von der SPD eingereichte Vorlage, in der die Geschäftsbereiche prüfen sollten ob das Festschreiben der freiwilligen Leistungen auf den Stand 2012 möglich ist. Was ist daraus geworden? Besteht keine Möglichkeit der Beschränkung auf das Niveau von 2012?

 

Frau Dr. Seemann erinnert daran, dass der Selbstbindungsbeschluss als Teil des 17-Punkte-Pakets ausgereicht wurde. Ein Einfrieren der Gelder auf dem Niveau von 2012 hätte laut Bericht zum 17-Punkte-Plan zur Folge, dass der Standard kultureller Angebote unter diesen Voraussetzungen nicht beibehalten werden kann.

 

Frau Dr. Schröter vertritt die Meinung, dass ein Einfrieren der Förderbeiträge im kulturellen Bereich nicht anwendbar ist. Im Gegenteil, die Kultur bräuchte sogar mehr finanzielle Mittel.

 

Laut Aussage von Herrn Dr. Scharfenberg zeigt das Ergebnis, dass der Selbstbindungsbeschluss die Kultur betrifft. Er hofft, dass sich keiner dem anschließt, denn das wäre für die Kultur schädlich. Seiner Ansicht nach, ist es realistisch bis 2015 Überschüsse auch ohne Kürzungen zu erwirtschaften.

 

Frau Morgenroth findet die Darstellung im Prüfbericht gut und transparent. Würde jedoch eine Deckelung auf dem Niveau von 2012 vorgenommen werden, könnte die Hälfte der Einrichtungen schließen. Im Namen ihrer Fraktion SPD spricht sie sich gegen eine Festsetzung der Fördermittel auf dem Niveau von 2012 aus.

 

Frau Schöneich weist auf die Problematik hin, dass im Rahmen der Fördersummen auch Fix- und Sachkosten inkludiert sind. Bereits seit mehreren Jahren sind die Personalkosten bei vielen Einrichtungen konstant geblieben. Diese Entwicklung kann man nicht verantworten. Personalkosten gehören nicht zu den freiwilligen Aufgaben sondern zu den verpflichtenden Leistungen. Eine Deckelung wäre nach Aussage von Herrn Schultheiß dahingehend gar nicht möglich.

 

Frau Walter stimmt dem zu und weist auf evtl. folgende Lohneinbußen oder sogar Entlassung hin.

 

Frau Dr. Ullrich verweist auf die zu erzielenden Erlöse. Viele Veranstaltungen seien nicht ausverkauft. Bei vielen Einrichtungen ist noch weitaus mehr Potential möglich. Es ist Aufgabe der Einrichtungen sich darüber Gedanke zu machen.

 

Frau Dr. Schröter macht deutlich, dass man das differenziert betrachten muss.

 

Nach Aussage von Frau Dr. Seemann ist die Forderung nach Erlössteigerungen nicht über einen Kamm zu scheren. Hier muss eine differenzierte Betrachtung erfolgen. Die Erlöse sind auch abhängig vom angebotenen Programm. Das HOT zum Beispiel bietet ein dezidiertes Kinder- und Jugendprogramm an. Daher besteht hier zum Beispiel diesbezüglich weniger Einnahmepotential als bei Angeboten für Erwachsene.

 

Der Kulturausschuss nimmt folgende Empfehlung vor:

Das Einfrieren freiwilliger Aufgaben im Bereich Kultur auf dem Niveau 2012 wird abgelehnt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Grundlagen für die detaillierte Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2013/2014 sind:

 

-               die Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung, die mit dem Haushaltsplan 2012 für die  Haushaltsjahre 2013 und 2014 vorgegeben wurden

-               der aktualisierte und an den Orientierungsdaten des Landes Brandenburg vom September 2012 ausgerichtete Bericht zu den finanziellen Rahmenbedingungen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Anlage 1) und

-               die aus der mittelfristigen Ergebnisplanung abgeleiteten Geschäftsbereichsbudgets für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Anlage 2)

-               die von den Geschäftsbereichen definierten Handlungsschwerpunkte für das Jahr 2013 (Anlage 3).

 

Der in der mittelfristigen Ergebnisplanung des Haushaltes 2012 für das Haushaltsjahr 2013 ausgewiesene Fehlbedarf in Höhe von insgesamt 11,3 Mio. € soll nicht überschritten werden.

Der für 2014 ausgewiesene Fehlbedarf in Höhe von insgesamt 9,8 Mio. € soll zumindest halbiert werden.

 

2.               Die mit dem Haushaltsplan 2012 zugleich für das Haushaltsjahr 2013 bis 2015 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage für die Investitionsplanung ab 2013. In Anbetracht der ab 2013 erheblich sinkenden investiven Schlüsselzuweisungen (voraussichtliche Gesamtsumme an Mindereinzahlungen im Planungszeitraum 2013 – 2015 = 14,0 Mio. €) ist das Investitionsprogramm dahingehend zu überarbeiten, dass die fehlenden Einzahlungen durch Maßnahmenstreckungen, -verschiebungen, aber auch durch Maßnahmenverzicht kompensiert werden. Das Kompensationsgebot gilt im Übrigen auch für die Veranschlagung neuer unabweisbarer Maßnahmen. Zur Absicherung der Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2013 eine Kreditaufnahme in he von 1.700.000 € veranschlagt. Dieser Betrag soll im Rahmen der Erstellung des Finanzplanentwurfes für 2013 nicht überschritten werden.

 

3.               Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.

 

4.               Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

5.               Die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Haushaltssicherung wird weiter intensiviert. Folgende Zielsetzungen werden im Sinne eines investitionsorientierten Haushaltes verfolgt:

             

Neben der unabdingbaren Einhaltung der Eckwertvorgaben für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 sind  

 

-  für das Haushaltsjahr 2015 der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt anzustreben und

-  für das Haushaltsjahr 2016 ein zahlungswirksamer Überschuss anzustreben.

 

Grundlage für die Intensivierung der Arbeit an der nachhaltigen Haushaltssicherung bildet der Verwaltungsbericht zum 17-Punkte-Paket (Anlage 4). Hierin sind unterschiedliche Handlungsansätze dargestellt, deren Realisierung jeweils einer Entscheidung  der Stadtverordnetenversammlung unterliegt.

 

 

Der Kulturausschuss nimmt den Beschlussvorschlag mit folgender Empfehlung zur Kenntnis: „Das Einfrieren freiwilliger Aufgaben im Bereich Kultur auf dem Niveau 2012 wird abgelehnt.“

 

Die Empfehlung wird zur Abstimmung gestellt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

Die Empfehlung wird angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage