29.11.2012 - 4.1 Gründung einer Stiftung bürgerlichen Rechts für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 29.11.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass die Thematik bereits mehrfach diskutiert und intensiv behandelt wurde.
Herr Jetschmanegg macht auch deutlich, dass Herr Graf Strachwitz nicht noch einmal auf das Stiftungsmodell als solches eingehen wird. Hintergrund des Stiftungsmodells ist, die Gedenkstätte Lindenstraße sowie personell als auch finanziell neu aufzustellen. Die Landesregierung hat ihre Bereitschaft zu mehr Engagement bezüglich der Gedenkstätte bekundet. Dementsprechend ist auch die Trägerform danach auszulegen. Ein Konzept zum Stiftungsmodell wurde bereits vorgelegt. Herr Jetschmaneg bittet im Rahmen der Kulturausschusssitzung um eine Grundsatzentscheidung, ob eine Stiftung als neue Trägerform gewählt werden soll oder nicht. Er selbst spricht sich für eine Stiftung aus. Eine Satzung wird im weiteren Verlauf erarbeitet und später dem Kulturausschuss vorgelegt.
Herr Schultheiß bringt zum Ausdruck, dass im Kulturausschuss über das Stiftungsmodell bereits eine Einigung besteht und dies befürwortet wird. Er fragt, wie die Zusammensetzung der Organe im Rahmen der Stiftung, wie der Beirat oder der Stiftungsrat, erfolgen wird.
Frau Schöneich bestätigt die Aussage von Herrn Schultheiß und möchte gerne erfahren, wie der zeitliche Ablauf zur Gründung der Stiftung vorgesehen ist.
Frau Morgenroth findet die Trennung des Potsdam Museum und der Gedenkstätte sinnvoll und tritt für die Gründung einer Stiftung ein. Sie bittet um Informationen zum Zeitrahmen und fragt, ob bzgl. des Beirats Regelungen im Rahmen der Satzung festgehalten werden.
Herr Dünn spricht sich ebenfalls für die Gründung einer Stiftung aus. Er ist der Ansicht, dass der Kulturausschuss die nächsten Schritte zur Gründung fordern sollte. Es muss auch die Frage geklärt werden, in welchen anderen Gremien die Thematik sekundiert werden soll. Er ist dafür, dass der Prozess durch die Ausschussmitglieder unterstützt und begleitet wird.
Herr Dr. Scharfenberg bringt zum Ausdruck, dass er und seine Fraktion DIE LINKE die Trennung des Potsdam Museums und der Gedenkstätte bedauern.
Herr Dr. Strachwitz gibt erste Überlegungen zur Zusammensetzung der Organe/ Gremien der zu gründenden Stiftung bekannt. Gewünscht ist die Integrierung von Vertretern des Landes und der Stadt. Der Stiftungsrat soll aus 5 Personen bestehen. Davon sollen jeweils 2 von der Landeshauptstadt Potsdam und vom Land entsandt werden. Das 5. Mitglied, soll ein unabhängiges Mitglied sein und wird durch die 4 Vertreter gewählt. Der Vorstand soll aus 2 Personen bestehen. Eine der Personen soll die Leitung übernehmen. Der Beirat dient als beratendes Gremium und wird durch den Stiftungsrat berufen. Es soll sich aus Experten oder auch Betroffenen zusammensetzen.
Herr Jetschmanegg informiert darüber, dass ein Zeitprozess erst noch diskutiert werden muss. Dabei wird der Zeitplan vom Kulturausschuss berücksichtigt.
Frau Dr. Schröter fragt nach der Leitung der Stiftung.
Sobald die StVV und das Land ihre Zustimmung erteilt haben erfolgt eine Ausschreibung für die Leitung. Dies wird nach Aussage von Herrn Jetschmanegg voraussichtlich noch ein halbes Jahr Zeit in Anspruch nehmen. Die Stiftung soll die Leitung bestellen und nicht die Stadt.
Herr Dr. Strachwitz informiert darüber, dass das Ministerium die Berufung der Stiftungsratsmitglieder in einer Satzung verankern möchte. Die Stadt sollte auch daran denken, sich eine Ordnung zu geben, die sie jederzeit ändern kann.
Frau Klusemann spricht sich ebenfalls für die Trennung des Potsdam Museum und die Gedenkstätte aus. Das Museum hat eine andere Funktion als die Gedenkstätte, eher wissenschaftlich und nicht politisch.
Frau Dr. Lotz wünscht eine regelmäßige Berichterstattung zum Stand der Stiftungsgründung.
Herr Dr. Przybilski fordert vorab einen Entwurf der Satzung und regelmäßige Zwischenberichte.
Herr Dr. Strachwitz stimmt dem zu.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam gründet eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie soll den Namen Gedenkstätte Lindenstraße tragen. Die Stiftung soll der Förderung des Andenkens an Verfolgte, der Förderung der Erziehung und Volksbildung und der Förderung von Wissenschaft und Forschung dienen. Die Stiftung soll auch der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege dienen, soweit sich dies auf stiftungseigene Baudenkmale bezieht.
Als Stiftungsvermögen soll das Gebäude Lindenstraße 54/55 in Potsdam sowie eine Einmalzahlung in bar eingebracht werden. Die Landesregierung Brandenburg soll in den Gremien der Stiftung paritätisch vertreten sein, solange sie die Hälfte der Kosten der Stiftung trägt. Der jährliche Gesamtetat zum Betrieb der Stiftung wird ca. 600.000 betragen.
Die beiliegende Konzeption soll dem Arbeitsauftrag der Stiftung zugrunde gelegt werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Satzung für die Stiftung zu erarbeiten, mit den Aufsichtsbehörden abzustimmen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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