27.11.2012 - 3.5 Bebauungsplan Nr. 34-3 "Nördlich Katharinenholz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

 

 

Herr Wiggert fragt nach der Überschneidung des Bebauungsplangebiets mit dem Baufeld Semmelhaack.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) zeigt anhand der Karte, dass die östliche Plangebietsgrenze identisch mit der westlichen Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans „Ribbeckstraße/Blumenstraße“ ist.

Die Erschließung  unter Nutzung ausschließlich der westlichen Anbindung der Katharinenholzstraße wurde mit Beschluss über die Rahmenplanung um 2004 festgelegt mit der Maßgabe diese in weiteren Aufstellungsbeschlüssen einzuhalten.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 34-3 “rdlich Katharinenholzstraße“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe Anlage).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 34-3 "Nördlich Katharinenholzstraße" in seinen Geltungsbereichsgrenzen ist gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" herauszulösen (siehe Anlage).

 

3.      Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2011 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 34-3 "Nördlich Katharinenholzstraße" erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage