05.12.2012 - 6.1 Umsetzung der Empfehlungen der Transparenzkommi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Diese Vorlage wurde den Stadtverordneten am 30.11.2012 in einer neuen Fassung (mit Datum vom 19.11.2012) ausgereicht.

 

Dem nachfolgend aufgeführten Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Hauptausschuss mit der Option der Prüfung zugestimmt, dass dem rechtlich nichts entgegensteht:

 

Unter Punkt 3.): Rahmenrichtlinie über einheitliche (Mindest-)Standards r Compliance-Programme in den Unternehmen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (Compliance-Richtlinie – gemäß Anlage 3) wird in Anlage 3 unter Punkt 6.2 „Benennung einer/s Compliance Beauftragten“, im Absatz 2, ein neuer Satz 2 eingefügt:

„Die /der Compliance Beauftragte arbeitet weisungsunabhängig.“

 

Ergänzungsantrag:

Der Oberbürgermeister beantragt, die o. g. Ergänzung wie folgt zu erweitern:

 

Die/der Compliancebeauftragte arbeitet in Antikorruptionsangelegenheiten, die Ge- schäftshrung betreffend, weisungsunabhängig.

 

Abstimmung:

Der Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die vom Oberbürgermeister beantragte Erweiterung werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Gegenstimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.)    Rahmenrichtlinie über die Förderung Dritter durch Unternehmen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (Richtlinie zum aktiven Sponsoring - gemäß Anlage)

 

2.)    Rahmenrichtlinie über die Förderung von Unternehmen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam durch Dritte (Richtlinie zum passiven Sponsoring - gemäß Anlage)

 

3.)    Rahmenrichtlinie über einheitliche (Mindest-)Standards für Compliance- Programme in den Unternehmen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (Compliance-Richtlinie - gemäß Anlage)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen