05.12.2012 - 6.21 Kita-Finanzierungsrichtlinie

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat der Vorlage mit der Ergänzung um zwei Punkte zugestimmt:

 

4.              Die Anlage zur Richtlinie wird jährlich unter Beteiligung der Träger auf Ihre Angemessenheit und Aktualität überprüft und bei Erfordernis angepasst.

 

5.              Die in der KitaFR nach Auffassung der Träger  bestehenden Widersprüche zum KitaG werden überprüft und in Übereinstimmung mit dem KitaG gebracht.

 

Redaktionelle Änderung (in den Stellungnahmen der Ausschüsse):

Im Punkt 5 ist in der 2. Zeile hinter „… werden überprüft“ die Wortgruppe „bei Erfordernis“ einzufügen.

 

Abstimmung:

Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Ergänzung (mit der redaktionellen Änderung) wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.   Die „Richtlinie über die Finanzierung und Leistungsicherstellung der Kindertagestätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie – KitaFR)“ einschließlich der Anlage „Kennziffern und Erläuterungen“ tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft.

 

2.   Gleichzeitig tritt die KitaFR vom 20.12.2005 (Drucksache 05/SVV/0755) einschließlich der Anlage außer Kraft

 

3.   Im Jahr 2013 werden in Zusammenhang mit der festgeschriebenen jährlichen Überprüfung der Anlage der Kita-Finanzierungsrichtlinie transparente Leistungsstandards geschaffen, die auf die Optimierung der Verteilungsgerechtigkeit im Hinblick auf die mit der dieser Beschlussfassung erhöhten Pauschalen abzielen.

 

4.              Die Anlage zur Richtlinie wird jährlich unter Beteiligung der Träger auf Ihre Angemessenheit und Aktualität überprüft und bei Erfordernis angepasst.

 

5.              Die in der KitaFR nach Auffassung der Träger  bestehenden Widersprüche zum KitaG werden überprüft und bei Erfordernis in Übereinstimmung mit dem KitaG gebracht.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen