05.12.2012 - 6.21 Kita-Finanzierungsrichtlinie
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.21
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Datum:
- Mi., 05.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage zugestimmt.
Der Jugendhilfeausschuss hat der Vorlage mit der Ergänzung um zwei Punkte zugestimmt:
4. Die Anlage zur Richtlinie wird jährlich unter Beteiligung der Träger auf Ihre Angemessenheit und Aktualität überprüft und bei Erfordernis angepasst.
5. Die in der KitaFR nach Auffassung der Träger bestehenden Widersprüche zum KitaG werden überprüft und in Übereinstimmung mit dem KitaG gebracht.
Redaktionelle Änderung (in den Stellungnahmen der Ausschüsse):
Im Punkt 5 ist in der 2. Zeile hinter werden überprüft die Wortgruppe bei Erfordernis einzufügen.
Abstimmung:
Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Ergänzung (mit der redaktionellen Änderung) wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Stimmenthaltungen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungsicherstellung der Kindertagestätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie KitaFR) einschließlich der Anlage Kennziffern und Erläuterungen tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft.
2. Gleichzeitig tritt die KitaFR vom 20.12.2005 (Drucksache 05/SVV/0755) einschließlich der Anlage außer Kraft
3. Im Jahr 2013 werden in Zusammenhang mit der festgeschriebenen jährlichen Überprüfung der Anlage der Kita-Finanzierungsrichtlinie transparente Leistungsstandards geschaffen, die auf die Optimierung der Verteilungsgerechtigkeit im Hinblick auf die mit der dieser Beschlussfassung erhöhten Pauschalen abzielen.
4. Die Anlage zur Richtlinie wird jährlich unter Beteiligung der Träger auf Ihre Angemessenheit und Aktualität überprüft und bei Erfordernis angepasst.
5. Die in der KitaFR nach Auffassung der Träger bestehenden Widersprüche zum KitaG werden überprüft und bei Erfordernis in Übereinstimmung mit dem KitaG gebracht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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421,3 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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19,7 kB
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