16.01.2013 - 4.5 Ärztehaus Bornim
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 16.01.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
12/SVV/0805 Ärztehaus Bornim
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- vertagt
Frau Kleemann (Geschäftsführerin der GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH) erläutert das Mietmodell im Ärztehaus mit den 3 Zahnärzten und das davon 1 Ärztin in Rente geht. Um die Praxis zu veräußern und um Planungssicherheit zu schaffen, müsste der Mietvertrag neu aufgesetzt und angepasst werden. Auf Grund der geringen Miete bis 2016 möchten die anderen Ärzte am Status Quo festhalten. Das Ärztehaus ist jedoch stark sanierungsbedürftig und ohne Mietvertragsanpassung kann die GEWOBA nicht sanieren.
Herr Heinzel wirbt dafür alles zu tun, dass das Ärztehaus bestehen bleibt und rät nicht zum Verkauf, da dann die Stadt keinen Einfluss mehr besitzt.
Herr Dr. Wegewitz stellt fest, dass die Sanierung durch die GEWOBA auf Grund der geringen Mieteinnahmen nicht möglich ist. Bei einem Verkauf an die Inhaber der Praxen könnten diese jedoch selber investieren, so müsse man vorerst das Vorkaufsrecht der Mieter prüfen.
Herr Schüler gibt zur Kenntnis, dass unabhängig was mit dem Haus passiert, man die Ärzte nicht zwingen kann zu bleiben.
Herr Preißler informiert darüber, dass unabhängig vom Vorkaufsrecht, die Mieter mit übernommen werden müssten.
Herr Heinzel möchte gern in schriftlicher Form eine Stellungnahme zum Willen jeder einzelnen Partei in diesem Vorgang.
Herr Becker möchte die Klärung des Vorkaufsrechtes und ebenfalls Protokolle über die Willen der Mieter sowie der ProPotsdam.
Herr Dr. Wegewitz stellt daher den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellen des Antrages.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt in seiner Funktion als Gesellschafter der Pro Potsdam dafür Sorge zu tragen, dass das im Eigentum der Pro Potsdam befindliche Ärztehaus in Bornim, Potsdamer Straße 108, langfristig als Ärztehaus gesichert wird.
Sofern ein Verkauf des Hauses aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen nicht vermeidbar ist, ist die langfristige Sicherung als Ärztehaus im Rahmen des Verkaufs in geeigneter Weise zu sichern.