30.01.2013 - 5.15 Städtebauliche Klärung zur Anordnung der Weißen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu den Tagesordnungspunkten 5.14 und 5.15 erhalten Herr Rudolph von Ketteler von der Spendengemeinschaft Neptungruppe, Herr Prof. Winkens, von der Weißen Flotte beauftragter Architekt und Frau Kuster (in Vertretung für) Herrn Wiede das beantragte Rederecht.

 

Herr von Ketteler erklärt die weitere Bereitschaft der Spendengemeinschaft; nicht aber, wenn der durch den Wiederaufbau der Neptunfiguren aufgewertete Grundstücksbereich dann verkauft oder verbaut wird. Er empfiehlt der StVV, sich fachlichen Beistand zu holen, auch um die Gefahr eventueller Urheberklagen zu vermeiden; die Entscheidungen sollten unter den Aspekten: Verträglichkeit für den Lustgarten, Nachhaltigkeit (auch Investitionssicherheit) und operative Anforderungen erfolgen. 

 

Herr Prof. Winkens erläutert danach die (im Hauptausschuss vorgestellten) veränderten  Planungen der Baukörper des vorgesehenen neuen Hafengebäudes (um 15 m gekürzt) und  die Funktionen des Gebäudes; mit denen u. a. mehr Platz und mehr Einblicke um das Neptunbecken und auf die Neptungruppe geschaffen werde.

 

In Vertretung von Herrn Wiede trägt Frau Kuster Gründe für den Erhalt historischer und gartengestalterischer Bezüge zum Areal  Lustgarten/Neptunbrunnen sowie  Bedenken der Initiative „Mitteschö bezüglich „der Planungen eines L-förmigen Glaskastens“ vor.

 

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass Standort und Baukubatur des Hafengebäudes der Weißen Flotte gemeinsam mit dem Büro Dietz-Joppien als den Urhebern der modernen Lustgartenplanung geprüft wird. Außerdem soll die Option eines Erbbaurechtes für die Weiße Flotte am Lustgarten geprüft werden. Darüber hinaus sind die baurechtlichen Grundlagen für einen Neubau in diesem Bereich darzulegen.

Die Ergebnisse sind dem Gestaltungsrat, dem Haupt- und dem SB-Ausschuss  im Januar 2013 Bericht zu erstatten. rz 2013 vorzulegen.

 

Diesen sowie den von der Fraktion SPD beantragten Änderungen (vom 22.01.2013) hat sich der Hauptausschuss wie folgt angeschlossen (ausgenommen Absatz 3 mit dem Wortlaut: Mit der Berichterstattung im März ist durch die Verwaltung ein überarbeiteter Beschlussentwurf Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“, Änderung der Sanierungsziele im Bereich „Hafen/Neuer Lustgarten“ bezüglich 10/SVV/0605 vorzulegen.).

 

Neu:

Die Weiße Flotte und das Büro Winkens sind einzubeziehen.

Verbindliches Ziel ist, der Weißen Flotte ein Grundstück am Neptunbassin für einen Neubau des Hafengebäudes zur Verfügung zu stellen. Dieses soll eine verträglichere Anordnung des Gebäudes zwischen Hafenbecken, Parkplatz an der Bahn und Neptunbecken ermöglichen.

 

Insbesondere soll der Baukörper, der den Blick aus dem Hafen in den Lustgarten verstellt, verkleinert werden, um einen größeren Bereich des Neptunbassins und des Lustgartens von Hafen aus sichtbar zu machen.

 

 

Nach 10 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schultheiß, Fraktion Potsdamer Demokraten, beantragt die cküberweisung der DS  12/SVV/0853 und 12/SVV/0842 in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen.

In ihrer Wortmeldung gegen den Geschäftsordnungsantrag (§ 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung)  beantragt die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nur die DS 12/SVV/0853 in den o. g. Ausschuss zu überweisen; dies wird vom Stadtverordneten Schultheiß übernommen.

 

Abstimmung:

Der o. g. Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 31 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 15 Ja-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung und vom Hauptausschuss empfohlenen Änderungen bzw. Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass Standort und Baukubatur des Hafengebäudes der Weißen Flotte gemeinsam mit dem Büro Dietz-Joppien als den Urhebern der modernen Lustgartenplanung geprüft wird. Außerdem soll die Option eines Erbbaurechtes für die Weiße Flotte am Lustgarten geprüft werden. Darüber hinaus sind die baurechtlichen Grundlagen für einen Neubau in diesem Bereich darzulegen.

 

Die Ergebnisse sind dem Gestaltungsrat, dem Haupt- und dem SB-Ausschuss  im März 2013 vorzulegen.

 

Die Weiße Flotte und das Büro Winkens sind einzubeziehen.

 

Verbindliches Ziel ist, der Weißen Flotte ein Grundstück am Neptunbassin für einen Neubau des Hafengebäudes zur Verfügung zu stellen. Dieses soll eine verträglichere Anordnung des Gebäudes zwischen Hafenbecken, Parkplatz an der Bahn und Neptunbecken ermöglichen.

 

Insbesondere soll der Baukörper, der den Blick aus dem Hafen in den Lustgarten verstellt, verkleinert werden, um einen größeren Bereich des Neptunbassins und des Lustgartens von Hafen aus sichtbar zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen