28.05.2013 - 3.8 Planungsrechtliche Grundlagen für die Erweiteru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 28.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- vertagt
Frau Möllendorf (Planungsrecht) bringt die Vorlage ein. Sie informiert einleitend, dass die Universität Potsdam am Standort neues Palais wesentliche Teile der zum Welterbe gehörenden historischen Bauten nutzt. Diese denkmalverträgliche Nutzung trägt wesentlich zur Erhaltung und Pflege dieser Bauten bei, so dass nicht nur aus der Sicht der Universität selbst, sondern auch aus der Sicht des Welterbes ein Interesse an einem dauerhaften Verbleib der Universität an diesem Standort besteht.
Andererseits sind zu DDR-Zeiten bauliche Ergänzungen westlich der Straße Am Neuen Palais entstanden, die das Welterbe stark beeinträchtigen. Eine Bereinigung dieser Fehlentwicklungen ist aber realistisch nur möglich, sofern die Universität entsprechende Ersatz- und Erweiterungspotentiale erhält. Dies erfolgt mit einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, der Universität Potsdam, dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und der Landeshauptstadt Potsdam auf der Grundlage eines abgestimmten Rahmenplans mit einem Phasenmodell.
Frau Möllendorf erläutert zum Verfahren, dass die Entwicklung in mehreren zeitlich nicht genau bestimmbaren Phasen vollzogen werden soll. Kern der Verwaltungsvereinbarung wird dabei die gegenseitige zeitliche Abhängigkeit der einzelnen Realisierungsschritte sein, die sicherstellt, dass jederzeit während des Prozesses das Gleichgewicht zwischen Abriss- / Bereinigungs- und Neubaumaßnahmen sowie begleitenden Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gewährleistet ist, so dass die öffentlichen Belange in jeder Phase hinsichtlich Eingriff und Ausgleich in Übereinstimmung gebracht werden und ebenso schrittweise eine kontinuierliche Verbesserung für die Authentizität der UNESCO-Welterbestätte erreicht wird.
Eine spätere Phase kann jeweils erst dann baulich in Angriff genommen werden, wenn die vorige Phase in vollem Umfang, insbesondere hinsichtlich der enthaltenen Abbruchmaßnahmen und der begleitenden Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, realisiert ist.
Daher wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die Planungsziele zu billigen und der Steuerung der weiteren Entwicklung des Areals über den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit Rahmenplan und Phasenmodell auf der Grundlage des § 35 BauGB zuzustimmen, sowie den Oberbürgermeister zur Unterzeichnung dieser Verwaltungsvereinbarung zu ermächtigen.
Frau Möllendorf ergänzt, dass auch Herr Dr. Kretschmann (Referatsleiter Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur) für Rückfragen anwesend ist.
Seitens verschiedener Ausschussmitglieder wird insbesondere der Wegfall des Sportplatzes kritisiert und auf die fehlenden Sportflächen in der Landeshauptstadt Potsdam hingewiesen. Ebenso gefragt wird nach der Zulässigkeit der Genehmigung nach § 35 BauGB.
Herr Jäkel hätte sich gewünscht, dass auch Vertreter der Universität Potsdam und des Asta zur Ausschusssitzung geladen worden wären. Er spricht sich gegen die Vorlage aus.
Auf die vielen Rückfragen und Hinweise der Ausschussmitglieder stellt Frau Möllendorf dar, dass der Sportplatz nicht ersatzlos weggenommen werden soll. Wo ein Ersatzstandort entsteht, müsse noch geklärt werden. Sie macht weiterhin aufmerksam, dass das Studentenwohnheim von der Planung nicht betroffen sei. Die Kosten trage das Land, so dass keine Belastung für die Landeshauptstadt Potsdam entsteht. Die Verwaltungsvereinbarung sei fast endverhandelt und die Planungsziele können der Begründung zur Vorlage entnommenen werden.
Herr Klipp bringt zum Ausdruck, dass es hier um die Frage gehe, ob die Universität Potsdam an diesem Standort ihren Bedarf auch in Zukunft decken kann. Der Rahmen des Gesamtkonzeptes ist mit den Denkmalbehörden abgestimmt worden. Im Ergebnis bedeute das, dass es entweder eine Entwicklung in dem hier vorgestellten Rahmen gebe, oder gar keine, so dass ein Verbleib der Universität am Standort Neues Palais fraglich werden würde. Die Prüfung durch die Verwaltung ist erfolgt und es wird vorgeschlagen, die Bebauung nach § 35 BauGB vorzunehmen. Für den weiteren Genehmigungsprozess wird das Votum der Stadtverordnetenversammlung benötigt, um den Oberbürgermeister zu autorisieren, die Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die bisherige Abstimmung mit den anderen Partnern war es, noch vor der Sommerpause ein klares Votum zu erhalten.
Herr Dr. Kretschmann (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur) teilt mit, dass er dieses Vorhaben von Seiten des Ministeriums begleite. Die Ziele bestehen darin, die Universität Potsdam zu unterstützen und vor allem auch an diesem Standort Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Der Gesamtflächenbedarf wird am Standort Neues Palais derzeit weit unterschritten. Er bestätigt, dass bei einer Bebauung an diesem Standort Welterbe und Denkmalschutz zu beachten sind und in Einklang gebracht werden müssen.
Herr Dr. Kretschmann betont nochmals, dass der Abriss der Studentenwohnanlage nicht geplant sei und auch kein Bestandteil des Plangebietes ist. Die Sportflächen sollen verlagert werden. Der Verbleib erfolgt solange, bis an anderer Stelle in der Stadt ein Ersatzstandort gefunden wird. Der Zeitraum der hier vorgestellten Planung beläuft sich auf mindestens 10-15 Jahre, möglicherweise auch länger.
Die Maßnahmen, die die Universität betreffen, finanziert das Land. Die Pflanzung von Baumgruppen ist welterbeverträglich vorgesehen und die Freistellung der Lindenallee ist vorgesehen.
Im vergangenen Jahr habe man pflichtgemäß das Welterbekomitee informiert. Dieses hat die Information zur Kenntnis genommen und auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.
Wenn die Stadt dem Vorhaben die Zustimmung erteilt, könnte in diesem Jahr ein Ideen-/Gestaltungswettbewerb für das Gesamtvorhaben sowie ein Realisierungswettbewerb für den 1. Bauabschnitt durchgeführt werden. Für den 1. Bauabschnitt sind 15,8 Mio. € veranschlagt
Herr Kirsch stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung auf die nächste Sitzung.
Dafür und dagegen spricht niemand. Der GO-Antrag auf Vertagung wird zur Abstimmung gestellt: 8/3/0
Der Ausschussvorsitzende bittet die Verwaltung die hier geäußerten Bedenken und Fragen aufzubereiten und rechtzeitig den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.
Anlagen zur Vorlage
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85,5 kB
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