28.08.2013 - 3.5 Änderung der Fernwärmesatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 28.08.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- abgelehnt
Der Oberbürgermeister verweist auf die Beratung des Antrags im Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung, der diesem mit 5:2:2 zugestimmt hat.
Herr Kirsch gibt zu bedenken, dass eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die einen zum Nachteil von anderen führe und das mit zu berücksichtigen sei. Dies, so der Oberbürgermeister, würde in die Prüfung mit einbezogen und die Auswirkungen aufgezeigt.
Frau Dr. Schröter führt aus, dass die Fraktion DIE LINKE sich für diesen Antrag nicht „erwärmen“ könne und das Anliegen so nicht umzusetzen sei.
Herr Heuer verweist darauf, dass der Gesetzgeber schon Ausnahmetatbestände vorgesehen habe. Herr Rietz betont, dass er im Ausschuss Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung auch gegen den Antrag gestimmt habe, denn die Verwaltung solle nicht beschäftigt werden. Im Ausschuss habe Herr Böhme die Zusammenhänge umfassend dargestellt.
Herr Schüler betont namens der Antragstellerinnen, dass die Auswirkungen einer möglichen Änderung sowie die ökologischen und wirtschaftlichen Effekte beleuchtet werden sollen.
Herr Kirsch beantragt die Zurückstellung der Drucksache, um sich mit der Thematik intensiver befassen zu können – dieser Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend wird der Antrag zur Abstimmung gestellt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Auswirkungen eine Änderung der Fernwärmesatzung der Stadt Potsdam hat, mit dem Ziel der Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwangs für Gebäude mit dezentraler Kraft-Wärme-Kopplung im Fernwärmevorranggebiet, die bei gleicher Wärmebereitstellung zu einer niedrigeren nachgewiesenen CO2-Emission führen. Dabei sind sowohl die Kohlendioxidminderungspotenziale als auch die die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Betrieb des Fernwärmenetzes sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen zu untersuchen.