06.11.2013 - 6.18 Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.18
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 06.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung haben der Vorlage zugestimmt.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Rücküberweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung.
Abstimmung:
Die Rücküberweisung der DS 13/SVV/0511 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung wird
mit 23 Ja-Stimmen angenommen,
bei 9 Nein-Stimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die künftige Trassenführung der Wetzlarer Straße soll im Abschnitt zwischen der Drewitzer Straße und der Heinrich-Mann-Allee auf Flächen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ unmittelbar angrenzend an die Flächen der Wetzlarer Bahn erfolgen (gemäß Anlage 1).
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/ Wetzlarer Bahn“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (Anlage 2).
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 124 “Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlagen 3 und 4).
- Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt, sofern aus dem weiteren Bebauungsplanverfahren kein Änderungsbedarf mehr resultiert (Anlage 5).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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140,5 kB
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7
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326,2 kB
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9
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10
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458,2 kB
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