06.11.2013 - 6.18 Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetz...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung haben der Vorlage zugestimmt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion DIE LINKE, beantragt die cküberweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung.

 

Abstimmung:

Die cküberweisung der DS 13/SVV/0511 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung wird

 

mit 23 Ja-Stimmen angenommen,

bei   9 Nein-Stimmen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die künftige Trassenführung der Wetzlarer Straße soll im Abschnitt zwischen der Drewitzer Straße und der Heinrich-Mann-Allee auf Flächen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ unmittelbar angrenzend an die Flächen der Wetzlarer Bahn erfolgen (gemäß Anlage 1).

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/ Wetzlarer Bahn“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (Anlage 2).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 124 “Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlagen 3 und 4).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt, sofern aus dem weiteren Bebauungsplanverfahren kein Änderungsbedarf mehr resultiert (Anlage 5).

 

 

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Anlagen zur Vorlage