05.06.2002 - 6.5 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan NEU-ST 01/2...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, beantragt:

 

Sofortige Abstimmung der o. g. DS.

 

Abstimmung:

Der o. g. Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 13 Ja-Stimmen,

bei 22 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0387 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen  wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

 

1.   Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB  wird  sowohl über die Anregungen und  Bedenken aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung als auch über die Stellungnahmen  aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  sowie der öffentlichen Auslegung und zur vereinfachten Änderung  zum  Bebauungsplan NEU-ST 01/2  „Nahversorgungszentrum Johannes-Kepler-Platz" und zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend der Anlage 1 entschieden.

 

2.   Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nahversorgungszentrum Johannes-Kepler-Platz"  wird beschlossen; der dazugehörige Erläuterungsbericht wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

3.   Der Bebauungsplan NEU-ST 01/2 „Nahversorgungszentrum Johannes-Kepler-Platz" wird einschließlich der vereinfachten Änderung  gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).