19.11.2013 - 4.3 Straßenreinigungssatzung 2014/15 - Differenzie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Fraktion SPD mit Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Di., 19.11.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Tagesordnungspunkte 4.3 bis 4.5 werden gemeinsam behandelt.
Herr Schenke (Grün- und Verkehrsflächen, Bereich Verwaltung/ Finanz-management) bringt die Vorlage ein. Er informiert, dass mit Ablauf des Kalkulationszeitraumes 2013 die Kalkulation und Beschlussfassung der Benutzungsgebühren Straßenreinigung sowie Winterdienst ab 2014 erforderlich ist. Unter Anwendung des KAG soll der Kalkulationszeitraum zwei Jahre betragen. Hiervon soll Gebrauch gemacht werden. Die vorliegende Kalkulation umfasst den Zeitraum 2014/2015 und berücksichtigt Kostenunter- und-überdeckungen der abgelaufenen Kalkulationsperioden. Herr Schenke macht darauf aufmerksam, dass der hier vorliegende Satzungsentwurf die bisher getrennt geltenden vier Satzungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst in einer Satzung zusammen fasst. Dies wird wesentlich zur Verständlichkeit der Satzungsinhalte beitragen. Ab 2014 wird es nur einen Bescheid für Straßenreinigung und Winterdienst geben.
Herr Schenke ergänzt, dass 4 Prämissen in die Kalkulation eingeflossen sind:
a) Die Differenzierung in der bisherigen RK 3. Nur die zentralen Straßen Babelsbergs sollen weiterhin wöchentlich, die übrigen 2 wöchentlich gereinigt werden (DS 13/SVV/0496),
b) das Ergebnis der Anhörung von Anlieger 167 Straßen, die bisher in der RK 4 bzw. 5 eingeordnet waren. Gemäß Beschluss vom (DS 12/SVV/0726), waren die Straßen unterhalb des 66% Quorums (120 Straßen) in den RK zu belassen,
c) 84 Kilometer Radweg werden zusätzlich in die Reinigung aufgenommen und
d) eine Umstufung von Straßen der RK 4 in die RK 5 wurde vorgenommen.
Die Satzung soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Der KOUL-Ausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am 17.09.2013 zum Antrag der SPD-Fraktion 13/SVV/0496 zur Differenzierung der RK 3 eine Beschlussempfehlung abgegeben. Von Seiten der Verwaltung wurde signalisiert, dass diese Änderungen bereits in der jetzt vorliegenden Straßenreinigungssatzung 2014/15 berücksichtigt wiord.
Herr Heuer erklärt bzgl. des Änderungsantrages der Fraktion BürgerBündnis zur DS 13/SVV/0496 hinsichtlich der Einordnung der Reinigung der Turnstraße und Müllerstraße in die RK 4, dass er heute vor Ort war und den Änderungsantrag der Fraktion BürgerBündnis übernimmt, und um die Pasteurstr. ergänzt.
Hinsichtlich des Änderungsantrages von Herrn Jäkel erfolgt keine Übernahme durch die SPD-Fraktion.
Herr Jäkel bringt folgenden Änderungsantrag zum Antrag 13/SVV/0496 ein:
Die Tuchmacherstraße und die Garnstraße sind ebenfalls in die RK 3a mit 14tägiger Reinigung einzuordnen.
Er bittet um getrennte Abstimmung zu den beiden Straßen.
Herr Jäkel bringt folgenden Änderungsantrag zur Straßenreinigungssatzung 2014/15 ein.
Beibehaltung der gebührenpflichtigen Straßenreinigung ein:
Die StVV möge beschließen:
In Auswertung des Ergebnisses der Bürgerbefragung nach Beschluss 12/SVV/0726 und in Korrektur des damaligen Beschlusses wird die Grenze von 66% erforderlicher Zustimmung aufgehoben und neu beschlossen, dass alle die Straßen in der gebührenpflichtigen Straßenreinigung verbleiben, bei denen sich mehr als die Hälfte aller Anlieger nach Frontmetermaßstab für den Verbleib in der städtischen Reinigung ausgesprochen haben, das heißt alle Straßen mit mehr als 50% Zustimmung der Anlieger."
Der Ausschussvorsitzende lässt die Gewährung des Rederechtes für Herrn Zillmann abstimmen: Abstimmungsergebnis – einstimmig dafür.
Herr Zillmann (Anwohner Babelsberg) informiert, dass 2/3 der Anwohner der Turnstraße und Müllerstraße sich für eine 4wöchentliche Reinigung ausgesprochen haben. Hier handelt es sich um reine Anliegerstraßen. Er bittet um entsprechende Anpassung in der Straßenreinigungssatzung für 2014.
Auf Nachfragen und Hinweise verschiedener Ausschussmitglieder geht Herr Schenke erläuternd ein:
- die in der vergangenen Ausschusssitzung erbetenen Informationen zur Vornahme einer Differenzierung der Antworten zum Ergebnis der Bürgerbefragung gemäß Beschluss 12/SVV/0726 und die Gegenüberstellung der Gebührenkalkulation 2014/15 Quorum 66 % / Quorum 51 % sind den Mitgliedern des KOUL-Ausschusses am 15.11.2013 per e-mail übermittelt worden.
- Der Kalkulationszeitraum beträgt 2 Jahre mit Beginn 1.1.2014. Ein konkretes Ablaufdatum (Gültigkeit) wurde bewusst nicht vorgesehen, um ggf. zu verhindern, dass es vor Erlass einer neuen Satzung einen rechtsfreien Zeitraum gibt.
- Die Umlagefähigkeit innerhalb und außerhalb einer zusammenhängenden Bebauung gilt sowohl für die Straßenreinigungs- als auch die Winterdienstgebühr.
- Der Flächenzuwachs im Modul 3 resultiert aus der ab 01.01.2014 beauftragten Reinigung der Radwege.
- Kalkulationsgrundlage war der vorläufige BAB 2012, der endgültige liegt bis Dezember 2013 vor.
- Eine Herausnahme des städtischen Gewinnanteils der STEP GmbH in der Kalkulation erfolgte nicht. In der Gebührenabrechnung wird der städtische Gewinnanteil, der die Eigenkapitalverzinsung überschreitet, dem Gebührenzahler gut geschrieben.
- Der Abtransport/Verwertung von Laub in den RK 1 bis 5 erfolgt im Rahmen der Laubtouren durch die STEP. In der RK 6 wird das Laub durch den Anlieger entsorgt. Bei erheblichem Laubanfall wird die Stadt die Laubentsorgung hier übernehmen.
Die Beschlussempfehlung des KOUL-Ausschusses zum Antrag 13/SVV/0496 liegt bereits vor und ist im Ergebnis bereits in die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der LHP (DS 13/SVV/0666) eingeflossen.
Fraktion SPD hat erklärt den ÄA der Fraktion BürgerBündnis hinsichtlich der Einordnung der Turn-, Müller- und Pasteurstraße in die RK 4 zu übernehmen.
Eine nochmalige Abstimmung des Antrages der SPD 13/SVV/0496, einschl. Aufnahme des Antrages BürgerBündnis erfolgt nicht.
Die Tuchmacherstraße und die Garnstraße sind ebenfalls in die RK 3a mit 14tägiger Reinigung einzuordnen.
Abstimmung zur Tuchmacherstr.: 5/3/2
Abstimmung zur Garnstraße: 6/2/1
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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