05.03.2014 - 8.43 Nachnutzungskonzept der Biosphärenhalle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.43
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW
- Datum:
- Mi., 05.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Dauber das beantragte Rederecht.
Er stellt in seinem Entwurf – BIOSPHÄREN-HALLE / HERZBAD VOLKSPARK Möglichkeiten der Nutzung eines Teils der Biosphärenhalle als Schwimmbad vor.
Anschließend wird die Vorlage vom Stadtverordneten Heinzel eingebracht und die Überweisung in den Hauptausschuss beantragt.
Abstimmung:
Die Überweisung der DS 14/SVV/0177 in den Hauptausschuss wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit der Vorlage eines Berichtes zu nachfolgenden Punkten:
- Zum Ergebnis und zu den Gesamtkosten des Verfahrens zur Ausschreibung der Betreibung der Biosphärenhalle Potsdam.
- Auf welche Höhe beliefen sich in den vergangenen Jahren die Kosten zum Betrieb der Biosphäre, die dem Haushalt der Stadt jährlich entstanden sind.
- Im Falle einer ergebnislosen Beendigung des Vergabeverfahrens, siehe Punkt 1, ist der SVV zeitnah ein Konzept zur weiteren Nutzung des Grundstückes, bzw. des Gebäudes der Biosphärenhalle Potsdam nach Ablauf der Zweckbindungsfrist laut Zuwendungsbescheiden vorzulegen.
- Die mit der Umsetzung eines Nachnutzungskonzeptes verbundenen Kosten und ihre Deckung sind in erster Näherung, genau wie eventuelle Betriebskosten, darzustellen. Das Nachnutzungskonzept soll sowohl Möglichkeiten der Unterbringung von Infrastruktureinrichtungen des Gemeindebedarfs wie auch andere wirtschaftlich sinnvolle Verwertungsalternativen im Sinne einer kommerziellen Vermietung bzw. Nutzung von Flächen oder Gebäudeteilen darstellen und bewerten.
Die Möglichkeit einer kurzfristigen, übergangsweisen, vor Ablauf der Zweckbindungsfrist stattfindenden Verlagerung einer Jugendfreizeiteinrichtung von außerhalb des Entwicklungsbereiches auf möglichst nicht der Zweckbindung unterworfenen Nebenflächen der Biosphärenhalle und die Darstellung der Deckung damit verbundener Kosten soll gleichzeitig untersucht werden. Das Untersuchungsergebnis ist im Rahmen des Berichtes der Ziffer 1, 2 und 3 darzustellen.