07.05.2014 - 6.16 Keine Aushöhlung der Baumschutzverordnung

Beschluss:
vertagt
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat die Vorlage zurückgestellt.

 

Vom Stadtverordneten Menzel wird folgender Änderungs-/Ergänzungsantrag (der den Stadtverordneten als TISCHVORLAGE ausgereicht wurde) eingebracht:

 

  1. Die Potsdamer Baumschutzverordnung (PBaumSchVO) soll für alle Bäume und alle Grundstückseigentümer im Stadtgebiet Potsdams unter Beibehaltung der jetzigen Regelung in § 1 Abs. 4 a-c PBaumSchVO gelten.
  2. Die bisher juristisch beständige Baumschutzverordnung wird wenn überhaupt nur in einigen wenigen, juristisch angreifbaren Punkten von der Verwaltung überarbeitet. Diese Punkte sind mit externer Expertise, z. B. durch einen vom Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände vorzuschlagenden Rechtsgutachen, zu begründen.
  3. Um die enge Einbindung der Stadtverordnetenversammlung in den weiteren Prozess zu gewährleisten, sind in einem ersten anschließenden Schritt, der StVV unter Berücksichtigung von Punkt 1 und 2 die einzelnen zu überarbeitenden Paragraphen und Absätze der PBaumSchVO zu benennen. Es ist eine nachvollziehbare Begründung hinsichtlich des jeweiligen Änderungsbedarfes vorzulegen und es sind der StVV im Sinne des Schutzes des Potsdamer Baumbestandes adäquate Änderungsvorschläge zur Abstimmung zu unterbreiten.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung.

Der Stadtverordnete Rietz, Fraktion CDU/ANW, beantragt, diese Drucksache der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung wieder vorzulegen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag (Wiedervorlage mit dem o. g. Änderungs-/ Ergänzungsantrag) wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und 2 Stimmenthaltungen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage