09.07.2014 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 144 "Dortustraße/Hoffbauerstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Herrn Klipp eingebracht.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 144 "Dortustraße/Hoffbauerstraße (Stadtkanal)" ist nach § 2 Abs. 1  i.V.m. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen (gemäß Anlage 1 bis 2).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen