09.07.2014 - 7.19 Stasi-Überprüfung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.19
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 09.07.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
14/SVV/0658 Stasi-Überprüfung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Vorlage vom Stadtverordneten Schüler eingebracht.
Änderungs-/Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Boede beantragt namens der Fraktion DIE aNDERE:
Die Vorlage wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
1. Der Betreff erhält die Formulierung:
Überprüfung der Stadtverordneten und Beigeordneten auf Geheimdiensttätigkeit
2. Des Weiteren wird der Beschlusstext um einen zusätzlichen Absatz ergänzt:
Die Stadtverordnetenversammlung strebt künftig eine Überprüfung der Stadtverordneten auf die Tätigkeit für alle Geheimdienste an. Ziel und Aufgabe des Sonderausschusses ist es, die Stadtverordneten über die Stasi-Überprüfung hinaus auch auf vergangene und aktuelle Tätigkeiten für in- und ausländische Geheimdienste zu überprüfen.
Dafür prüft der Sonderausschuss die rechtlichen und alle anderen Möglichkeiten, um eine effektive Überprüfung der Stadtverordneten zu gewährleisten. Über die Ergebnisse erstattet der Sonderausschuss der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2015 Bericht. Mit Stadtverordneten, die eine geheimdienstliche Tätigkeit ausüben oder ausübten, soll dann analog zum bisherigen Ablauf bei hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeiten für das MfS verfahren werden.
Abstimmung:
Der o. g. Änderungs-/Ergänzungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei einigen Stimmenthaltungen.
Entsprechend dem Antrag der Fraktion DIE aNDERE Ist die Behandlung dieser Vorlage wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe der Redebeiträge ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam, die vor dem 31. August 1971 geboren wurden und deren letzte Überprüfung auf eine mögliche Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR im Auftrag der Landeshauptstadt am 1. Januar 2010 länger als 12 Monate zurücklag, werden erneut überprüft.
Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes die Auskünfte gem. § 20 Abs. 6 lit. B StUG einzuholen.
Für die Auswertung der Auskünfte ist der gem. DS 08/SVV/1055 gebildete Sonderausschuss zuständig. Das dort geregelte Verfahren ist auch für die erneute Überprüfung anzuwenden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Unterlagen für die kommunalen Wahlbeamten bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats-Sicherheitsdienstes einzuholen. Die Auswertung der Auskünfte zu den kommunalen Wahlbeamten erfolgt durch den Dienstvorgesetzten.
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung appellieren an die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie der Ortsbeiräte, sich einer freiwilligen Überprüfung zu unterziehen und die Unterlagen dem Sonderausschuss zukommen zu lassen.
Anlagen zur Vorlage
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