09.07.2014 - 7.27 Neubestellung des Aufsichtsrats der Klinikum Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Pöller beantragt namens der Fraktion DIE aNDERE:

 

Die DS 14/SVV/0666 wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor Neubestellung des Aufsichtsrates und Neuwahl seiner Mitglieder die erforderlichen Veränderungen des Gesellschaftsvertrages zu veranlassen, um sicherzustellen, dass die Stadtverordnetenversammlung künftig 8 Sitze gem. § 41 BbgKVerf nach Fraktionsproporz besetzen kann.

 

Abstimmung:

Dieser Ergänzungsantrag wird

 

mit 28 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 19 Ja-Stimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Aufsichtsrat der Klinikum Ernst-von-Bergmann gGmbH (EvB) wird entsprechend § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu bestellt und die von der Stadtverordnetenversammlung zu entsendenden Mitglieder im Aufsichtsrat werden neu gewählt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 38 Ja-Stimmen angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen