09.07.2014 - 7.29 Neubestellung der Mitglieder der Regionalen Pla...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Da alle Fraktionen bereits Mitglieder r die Regionale Planungsgemeinschaft namentlich benannt haben, erhebt sich kein Widerspruch gegen die Feststellung (gemäß § 22 der Geschäftsordnung), dass sich dieser Antrag erledigt hat.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam gewählten Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming werden gemäß § 43 Abs. 6 BbgKVerf neu bestellt.

 

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