26.08.2014 - 5.1 Vorbereitung für Schul- und Sportinvestitionen

Beschluss:
vertagt
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Maschmeier (Kommunaler Immobilien Service KIS) pflichtet inhaltlich bei und teilt mit, dass das VOF-Verfahren unter Beteiligung des Gestaltungsrates und des Bauausschusses bei der Turnhalle in der Kurfürstenstr. (sh. TOP 6.1) und unter Beteiligung des Gestaltungsrates bei der Leonardo Da Vinci Schule im Bornstedter Feld  durchgeführt worden sei. Er signalisiert Bereitschaft, dies bei weiteren Neubauvorhaben durchführen zu wollen, äert jedoch Bedenken hin-sichtlich der im Antrag erbetenen Vorlage der Ergebnisse in der Stadtverordne-tenversammlung.

 

 

Frau Hüneke greift dies auf und stimmt zu, den letzten Satz wie folgt zu ändern:

und das Ergebnis jeweils der Stadtverordnetenversammlung als Mitteilungs-vorlage vorgelegt  im SBV-Ausschuss und im Bildungs-/Sport-Ausschuss vorzustellen.

 

 

Herr Maschmeier greift dies auf und äert, dass die Vorstellung des Ergebnisses nicht dazu führen dürfe, dass darüber erneut diskutiert wird.

 

 

Verschiedene Ausschussmitglieder hinterfragen die Kosten, die durch die im An-trag angedachte Durchführung von VOF-Verfahren entstehen.

 

 

Herr Maschmeier erwidert, dass er die Kosten so nicht beziffern könne.

 

 

Herr Klipp erläutert, dass das VOF-Verfahren der Auswahl eines Büros diene; dann erfolge die Auftragsvergabe und die Vorlage eines Entwurfes. Der Antrag der Fraktion B90/Grüne beinhaltet eine Erweiterung des VOF-Verfahrens, welche in der Folge Bearbeitungshonorare bei den Büros verursachen.

 

 

Von den Ausschussmitgliedern erfolgt aufgrund der anfallenden Kosten die Anre-gung, erweiterte VOF-Verfahren bei Einzelfällen durchzuführen und nicht grund-sätzlich vorzuschreiben. Ohne Kenntnis der Kosten wird eine Vertagung des TOP angeregt. Weiterhin wurde empfohlen, nicht grundsätzlich alle VOF Verfahren, sondern nur ausgewählte Neubauvorhaben mit diesem Verfahren durchzuführen. Herr Maschmeier ergänzt, dass dieses Verfahren nicht bei VOF Verfahren bei der Sanierung von Bestandgebäuden empfehlenswert ist.

 

 

Herr Kirsch stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag:

Der Antrag wird zurück gestellt, bis die Kosten geklärt sind.“ Von der Verwaltung wird ein Vorschlag zu einer kostengünstigen Umsetzung bzw. zur Auswahl ein-zelner Vorhaben erwartet.

 

Frau Hüneke äert zum GO-Antrag, dass folgende Änderungen im Antrag mög-lich wären: statt vor Beginn im ersten Satz im Zuge der jeweiligen VOF-Verfahren, und unter Umständen für ausgewählte Neubauten von Schulen und Sporthallen.

Sie kündigt an, ggf. eine modifizierte Fassung vor der nächsten Sitzung zu über-mitteln.

Abstimmung des GO-Antrages von Herrn Kirsch auf Vertagung: 7/0/0

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