02.09.2014 - 7.1 Schulcoaches für Schülerinnen und Schüler mit m...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Naundorf bringt eine neue Fassung des Antrages ein. Hintergrund des Antrages sei ein zunehmender Zuzug von ausländischen Schülerinnen und Schülern.

 

Frau Erning begrüßt den Antrag, es sollte aber die Frage gestellt werden, ob es kommunale Aufgabe oder Aufgabe des Landes ist.

 

Herr v. d. Osten-Sacken verweist darauf, dass das Thema im Zusammenhang mit Schulsozialarbeit erörtert wurde. Hier müsse man nach Prioritäten fragen und sehen, ob es kommunale Aufgabe oder Landesaufgabe ist.

 

Herr Kulke spricht sich für den Antrag aus. Er arbeite als Schulsozialarbeiter in einer Schule und sehe ein großes Problem in der Schullandschaft der Stadt Potsdam. Ältere ausländische Schüler können in eine Integrationsklasse der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben Gesamtschule gehen. Für Grundschüler gebe es diese Möglichkeit nicht. Die Stadt Potsdam werde zunehmend Flüchtlingskinder und Kinder mit Kontingentsflüchtlingsstatus erhalten. Insofern spricht er sich dafür aus, auch im Grundschulbereich Integrationsklassen zu schaffen. Hier sehe er schnellen Handlungsbedarf.

 

Herr Dörnbrackchte das Gesagte versachlichen. Seitens des Staatlichen Schulamtes gebe es diesbezüglich grundlegende Regelungen. Schüler an weiterhrenden Schulen ohne Deutschkenntnisse können eine Förderklasse in der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule oder der Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule besuchen. Dort werden sie entsprechend der Eingliederungsverordnung in deutscher Sprache gefördert. Die Zuweisung erfolgt in enger und guter Zusammenarbeit mit dem Jugendmigrationsdienst. Für den Grundschulbereich ist mit allen Schulleitungen festgelegt worden, dass man keine Förderklasse bildet, sondern die Förderung in der zuständigen Grundschule nach dem Prinzip „kleine Schüler kurze Wege“ erfolgt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie Aussetzen der Bewertung. Zum Beispiel hatte die Weidenhof-Grundschule ca. 50 Lehrerstunden, d. h. für zwei volle Lehrkräfte. Es ist festgelegt, dass die Schule die Möglichkeit erhält, eine Lehrerwochenstunde für jedes Kind zu beantragen. Insofern könne man Fördermaßnahmen in der Schule anbieten.

 

Herr Viehrig verweist darauf, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt.

 

Herr Wollenbergchte differenzieren, was Schule leisten müsse. Er schlägt eine Ergänzung des Antrages vor:

Die erkannten Bedarfe sollten im Rahmenkonzept Schulsozialarbeit berücksichtigt werden.“

 

Frau Rademacher erklärt, dass es Landesaufgabe sei. Die Verwaltung sei 2013 mit einer ähnlichen Prüfung beauftragt worden (DS 13/SVV/0678). Das jetzige Verfahren wurde in der Mitteilungsvorlage 14/SVV/0156 dargestellt.

 

Herr Wollenberg verzichtet auf die Ergänzung.

 

Frau Naundorflt die Ergänzung von Herrn Wollenberg für den Prüfauftrag für nicht erforderlich.

 

Herr Viehrig bittet um Abstimmung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der neuen Fassung vom 02.09.2014

 

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, prüfen zu lassen, an welchen Potsdamer Schulen besonderer Bedarf für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit geringen Deutschkenntnissen, gegliedert nach Sozialräumen, besteht.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1