03.07.2002 - 4.3 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan NEU-ST 01/2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 03.07.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird sowohl
über die Anregungen und Bedenken
aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung als auch über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange sowie der öffentlichen
Auslegung und zur vereinfachten Änderung
zum Bebauungsplan NEU-ST
01/2 „Nahversorgungszentrum
Johannes-Kepler-Platz" und zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
entsprechend der Anlage 1 entschieden.
2. Die
19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nahversorgungszentrum
Johannes-Kepler-Platz" wird
beschlossen; der dazugehörige Erläuterungsbericht wird gebilligt (siehe Anlage
2).
3. Der
Bebauungsplan NEU-ST 01/2 „Nahversorgungszentrum Johannes-Kepler-Platz" wird
einschließlich der vereinfachten Änderung
gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen; die dazugehörige
Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).