03.07.2002 - 4.3 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan NEU-ST 01/2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der o. g. DS zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.   Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB  wird  sowohl über die Anregungen und  Bedenken aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung als auch über die Stellungnahmen  aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  sowie der öffentlichen Auslegung und zur vereinfachten Änderung  zum  Bebauungsplan NEU-ST 01/2  „Nahversorgungszentrum Johannes-Kepler-Platz" und zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend der Anlage 1 entschieden.

 

2.   Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nahversorgungszentrum Johannes-Kepler-Platz"  wird beschlossen; der dazugehörige Erläuterungsbericht wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

3.   Der Bebauungsplan NEU-ST 01/2 „Nahversorgungszentrum Johannes-Kepler-Platz" wird einschließlich der vereinfachten Änderung  gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.