17.09.2014 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn, entschieden (gemäß Anlagen 3 A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahnwird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlagen 4 und 5).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen