03.09.2014 - 5.1 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner stellt den Jahresabschlussvor anhand einer Präsentation vor.

 

Herr Hücker fragt, warum der Abschreibungszeitraum bei einigen Anlageobjekten verlängert wurde.

 

Frau Gruß (Fachbereich 11 Finanzen und Berichtswesen) erläutert die pauschale Auflösung. Diese sei zur Erleichterung vom Land mit 20 Jahren vorgegeben. Da nun, auf Grund von neuen Erkenntnissen, eine genauere Zuordnung der einzelnen Anlageobjekte möglich ist, wurde die pauschale Nutzungsdauer auf 30 Jahre festgelegt, was die Vermögensentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam realistischer darstellt.

 

Herr Erdmann (Bereich 907 Rechnungsprüfungsamt) erläutert weiter, dass Vermögenswerte auf Grund einer vom Land vorgegebenen Abschreibungstabelle bilanziert werden. Bei Gebäuden entspreche das in der Regel 80 Jahre. Die Sonderposten wurden bis dato pauschal mit 20 Jahren abgeschrieben. Dadurch werden zu hohe Erträge aus Sonderpostenabschreibungen regeneriert, welche nicht im Verhältnis zu den Aufwendungen aus Anlagevermögensabschreibungen stehen. Nach einer Analyse des Anlagevermögens und einer genaueren Zuordnung der Sonderposten zu den einzelnen Anlagevermögensgegenständen konnte ein genauerer Mittelwert von 30 Jahren ermittelt werden.

 

Herr Hintze fragt nach der Qualifizierung der Produkte und wo er diese finde. Zudem wünscht er eine Grundlagenschulung, um die Zusammenhänge im Ausschuss für Finanzen besser verstehen zu können.

 

Herr Exner berichtet über die jährliche steigende Qualität der Produktbeschreibungen.

 

Herr Langner (Wirtschaftsprüfer) berichtet über die im Anhang befindliche Plan-IST-Analyse.

 

Herr Hintze findet, dass eine Vielzahl noch nicht qualifiziert sind sowie die Sinnhaftigkeit der Investitionen nicht dargestellt wird.

 

Herr Schüler informiert über alte Debatten zu diesem Thema und dass Messkennzahlen in Planung und Teil der Haushaltsplanung sind. Hier bilden sich die „Folgefehler“ ab, da die Tiefe bereits in der Planung vorgegeben werden muss.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von € 2.741.988,95 sowie in der Finanzrechnung einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln von € -1.000.886,96 sowie einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an fremden Zahlungsmitteln von € 1.825.406,55 aus.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2011 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 erteilt.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen