03.12.2014 - 6.2 Vorbereitung für Schul- und Sportinvestitionen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Bildung und Sport hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass vor Beginn der jeweiligen VOF-Verfahren für Neubauten von Schulen und Sporthallen die besonderen Nutzungsanforderungen sowie die städtebaulichen und architektonischen Rahmenbedingungen geklärt werden. Dies soll in einem Workshop in der Verantwortung des KIS unter Einbeziehung der Nutzerseite, von Mitgliedern des Gestaltungsrates und des Bau-Ausschusses durchgeführt und über das Ergebnis jeweils der Stadtverordnetenversammlung als Mitteilungsvorlage vorgelegt werden. in  den zuständigen Ausschüssen berichtet werden.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr hat der Vorlage mit folgender Änderung und Ergänzung zugestimmt, der sich der Werksausschuss KIS angeschlossen hat:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass vor Beginn der jeweiligen VOF-Verfahren für Neubauten von Schulen und Sporthallen die besonderen Nutzungsanforderungen sowie die städtebaulichen und architektonischen Rahmenbedingungen geklärt werden. Dies soll in einem Workshop in der Verantwortung des KIS unter Einbeziehung der Nutzerseite, von Mitgliedern des Gestaltungsrates und des Bau-Ausschusses durchgeführt und das Ergebnis jeweils der Stadtverordnetenversammlung als Mitteilungsvorlage vorgelegt werden. Zum Abschluss des VOF-Verfahrens soll die Entscheidung in dem gleich zusammengesetzten Kreis gefällt werden. Die Ausschüsse SBV und Bildung und Sport werden über das Ergebnis informiert.

 

Zum Vorschlag der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, über das Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr als den weitergehenden Antrag abzustimmen, werden keine Einwände erhoben.

 

Abstimmung:

Die vom o. g. Ausschuss und vom Werksausschuss KIS empfohlene Änderung und Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass vor Beginn der jeweiligen VOF-Verfahren für Neubauten von Schulen und Sporthallen die besonderen Nutzungsanforderungen sowie die städtebaulichen und architektonischen Rahmenbedingungen geklärt werden.

Dies soll in einem Workshop in der Verantwortung des KIS unter Einbeziehung der Nutzerseite, von Mitgliedern des Gestaltungsrates und des Bauausschusses durchgeführt werden.

Zum Abschluss des VOF-Verfahrens soll die Entscheidung in dem gleich zusammengesetzten Kreis gefällt werden. Die Ausschüsse r Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und r Bildung und Sport werden über das Ergebnis informiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen