26.02.2015 - 5.1 Kinderschutzkonzept für die Landeshauptstadt Po...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie neue Fassung
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 26.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Kronemann (FB Kinder, Jugend und Familie) stellt das Rahmenkonzept Kinderschutz mit den beigefügten Anlagen vor.
Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.
Herr Kulke hat Nachfragen zur Meldung zwischen Schulen und Jugendamt. Er fragt, ob die Schulen bezüglich der Nutzung der Fragebögen angeleitet werden und ob es möglich ist, für alle Melder einen einheitlichen Fragebogen anzubieten.
Frau Kronemann bietet sich als Beratungskraft an. Es handelt sich um einen ein Prozess, der vom Jugendamt begleitet wird. Der Leistungsbescheid nach § 8a hat zwei Anlagen, dabei auch einen festen standartisierten Meldebogen.
Herr Otto stellt fest, dass bisher zwei freie Träger für „insoweit erfahrene Fachkräfte“ vorgesehen waren. Jetzt wird ein Pool gebildet. Er fragt, wer die Personen zertifiziert.
Herr Riecke erklärt, dass der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Kriterien für erfahrene Fachkräfte aufgestellt hat. Der Pool der „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ wird öffentlich gemacht. Der Einsatz der Fachkräfte wird durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie finanziert. Die Träger können eine Person aus dem Pool wählen. Waren die Kräfte zwei Jahre nicht im Einsatz, werden sie aus dem Pool herausgenommen. Es müssen ständig Fortbildungen wahrgenommen werden.
Herr Müller weist darauf hin, dass sein Augenmerk auf dem Sport liegt. Der Sportbereich ist im Kinderschutzkonzept mit aufgenommen. Ziel der Sportvereine ist es, sich selbst ein Kinderschutzkonzept zu geben. Jeder Verein über 90 Personen soll ein eigenes Konzept auflegen. Die Vereine wollen in einen Wettbewerb treten und Gütesiegel vergeben.
Herr Heidepriem berichtet, dass Frau Kronemann das Kinderschutzkonzept bereits in den Schulen vorgestellt hat. Der Zeitpunkt dafür war leider zu früh, da es im November 2014 noch offenen Fragen gab. Er wünscht sich klare Materialien für Kitas und Schulen. Den Einrichtungensollte ein einfacher Überblick z.B. auf Webseite gegeben werden.
Frau Kronemann macht deutlich, dass sie in den Schulen die Lehrer erreichen und nicht das Konzept in den Schubladen der Schulen wissen will.
Herr Kulke fragt nach der Finanzierung. Herr Riecke zeigt an, dass die Träger die Weiterbildungskosten zunächst selbst tragen müssen und eine Refinanzierung durch die Stadt erhalten.
Frau Frehse-Sevran fragt, ob es Veränderungen bezüglich des Einsatzes der insoweit erfahrenen Personen gibt.
Herr Riecke weist darauf hin, dass es die interne und externe Unterscheidung nicht mehr gibt.
Herr Ströber weist darauf hin, dass nicht alle Schulen insofern erfahrene Fachkräfte erhalten. Diese sind für die Beratung der Schulen in einzelnen Fällen da.
Frau Hübner fragt, wie die Abstimmung erfolgen soll, da auf Seite 6 des Teilkonzeptes zur Qualifikation und zum Einsatz von „insoweit erfahrenen Fachkräften“ (Anlage 3) die Finanzierung anders dargestellt wird.
Herr Riecke schlägt die Befürwortung des Konzeptes mit Änderung des Passus Finanzierung der „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ vor.
Frau Dr. Müller ist aus ihrer Arbeit „Netzwerk gesunde Kinder“ bekannt, dass viel Frust bei niedergelassenen Ärzten besteht, da sie keine Rückmeldung erhalten. Wie soll die Rückkopplung beim Kinderschutz mit den Kooperationspartnern erfolgen?
Bei der Beschreibung der Zielstellung beschränkt sich das Konzept auf den Jugendlichen bis 18 Jahren. Ist der Schwerpunkt im Jobcenter nicht eher auf Familien zu setzen? Ist es nicht auch ein wichtiges Förderungsinstrument, den Fokus auf Familien zu legen?
Auch bei Aufgaben des Bereiches Wohnen wird der Fokus auf Kindeswohlgefährdung gesetzt. Aber eigentlich sollte der Fokus darauf gesetzt werden, dass Famililen erst gar nicht in prekäre Wohnsituationen kommen, die zur Kindeswohlgefährdung führen.
Frau Kronemann sagt, dass eine Rückinformation zum Eingang der Meldung gegeben wird. Inhaltlich kann aus datenschutzrechtlichen Aspekten keine Information gegeben werden. Dies kann lediglich im Einzelfall erfolgen. Der Kinderschutz steht dann über dem Datenschutz.
Herr Ströber betont, dass die Meldung über eine Kindeswohlgefährdung durch jeden abgegeben werden kann. Aber nicht jeder kann eine Rückmeldung erhalten. Dies erfolgt nur, wenn es nötig und zur weiteren Entwicklung erforderlich ist.
Herr Riecke erklärt, dass die Kooperationen weiter ausgebaut werden und noch nicht abschließend sind.
Frau Frehse-Sevran ergänzt, dass das Jobcenter mit Familien mit Kindern arbeitet. Die kleinen Kinder müssen stärker im Fokus stehen.
Herr Riecke weist darauf hin, dass die Kooperation mit den Jobcentern älter ist als das Kinderschutzkonzept. Diese wird daher ausgeweitet und um den Kinderschutz ergänzt.
Herr Liebe ergänzt, dass nicht alle Kooperationsvereinbarungen bisher fest stehen. Es handelt sich um einen Prozess, in dem weitere dazu kommen.
Herr Otto betont, dass alle, die mit Kindern arbeiten müssen, das Rahmenkonzept kennen sollten. Deshalb sollte es allen bekannt gemacht werden. Er weist darauf hin, dass auch Nachbarmeldungen aufzunehmen sind.
Frau Hübner macht darauf aufmerksam, dass das Kinderschutzkonzept händelbar und überschaubar sein muss. Daher können z.B. nicht alle möglichen Meldevarianten aufgenommen werden.
Frau Frehse-Sevran bittet um eine abschließende Formulierung in der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses, die dann der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss empfohlen werden kann..
Herr Kolesnyk bittet um Abstimmung über folgenden geänderten Beschlusstext:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Kinderschutzkonzept für die Landeshauptstadt Potsdam
+ Folgende Änderung:
Anlage 3 des Rahmenkonzeptes
Teilkonzept zur Qualifikation und zum Einsatz von „insoweit erfahrenen Fachkräften“ in der Landeshauptstadt Potsdam
Seite 6, Punkt 8
8. Zugang zu einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“
Die in der Landeshauptstadt Potsdam für externe Beratungen zur Verfügung stehenden zertifizierten insoweit erfahrenen Fachkräfte werden in einem Pool zur Verfügung gestellt.
Alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe können aus dem Pool eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ eigenverantwortlich anfragen. Die Kostenübernahmen erfolgt durch den Fachbereich unter der Voraussetzung der Einhaltung der Vereinbarung gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII mit der Landeshauptstadt Potsdam sofern diese Fachkraft nicht in Vollzeit aus öffentlichen Mitteln finanziert ist.
Eine Kostenübernahme entfällt, wenn es sich um eine trägerinterne zertifizierte Fachkraft handelt.
Alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen sowie Berufs- und Amtsgeheimnisträger i.S. d. Abs. 1 KKG, können aus dem Pool eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ anfragen. Die Kostenübernahme erfolgt durch den Fachbereich unter der Voraussetzung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|