Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0499

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hatte in ihrer Sitzung am 02.07.2008 die Anordnung einer Baulandumlegung nach §§ 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ beschlossen. Vorzugsweise war ein freiwilliges Verfahren durchzuführen.

Nach einer Anhörung der Eigentümer beschloss der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam in seiner Sitzung am 10.06.2009 das Umlegungsverfahren Nr. 4 „Am Kossätenweg“ einzuleiten.

Das Bebauungsplanverfahren zum dem Umlegungsverfahren zu Grunde liegenden Bebauungsplan Nr. 100-2 „Geiselbergstraße/Kossätenweg“ ruht seit 2012. Es ist nicht abzusehen, ob und wann das Bebauungsplanverfahren weitergeführt wird. Die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben auf diesen Flächen richtet sich derzeit nach § 35 BauGB. Nach Fertigstellung des geplanten Vorhabens wäre die Restfläche des aufzuhebenden Umlegungsverfahrens hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB zu behandeln.

Der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses wurden Kaufverträge zur Genehmigung nach § 51 BauGB vorgelegt. Mit den neuen Eigentumsverhältnissen entfällt der Umlegungszweck nach § 45 BauGB.

Am 08.06.2016 beschloss der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam, das Umlegungsverfahren Nr. 4 „Am Kossätenweg“ einzustellen und hob den Umlegungsbeschluss vom 10.06.2009 auf.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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