Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0517
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Neuendorfer Straße/Zum Kirchsteigfeld, 3. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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14.09.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Sanierung Neuendorfer Straße/Zum Kirchsteigfeld, 3. Bauabschnitt hat am 21.07.2016 begonnen. Bis zum Ende des Jahres 2016 sollen die Bautätigkeiten im Abschnitt zwischen Galileistraße und der südlichen Rampe der L 40 abgeschlossen sein.
Die Anlieger und Betroffenen wurden mit einem ausführlichen Schreiben über den geplanten Bauablauf, einhergehende Führung des Verkehrs und die eingeschränkte Erreichbarkeit der Grundstücke während der einzelnen Bauphasen informiert. Durch die beauftragten Bauunternehmen erfolgen entsprechend des Baufortschrittes jeweils detaillierte Informationen an die Anlieger.
Diese Straßenbaumaßnahme löst die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen aus. Die Festsetzungsfrist für die Beiträge beträgt gemäß § 169 Abs. 1 Ziff. 2 Abgabenordung (AO) 4 Jahre. Das Ende der Baumaßnahme ist im Dezember 2016 geplant. Die Erhebung der Beiträge hat demnach bis spätestens Ende 2020 zu erfolgen.
Für das anliegende Garagengrundstück erfolgt die planungsrechtliche Bewertung nach § 34 BauGB. Somit ist das Grundstück von der Neuendorfer Straße voll erschlossen (obwohl es dort aktuell keine Zufahrt gibt) und der Eigentümer damit zur Zahlung von Beiträgen nach v.g. Rechtsgrundlage heranzuziehen.
Zur Ausführung der Straßenbauleistungen wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ein wirtschaftliches Angebot eingeholt. Der Zuschlag wurde am 23.06.2016 erteilt.
Die Grundstücke Neuendorfer Straße 40 und 41 sollen entsprechend der technischen Prüfung einen gemeinsamen Hausanschluss erhalten. Das Anhörungsverfahren hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen des Bauvorhabens werden entsprechend der Vorgaben durch das beschlossene Radverkehrskonzeptes auf der Fahrbahn Sicherheitsstreifen für den Radverkehr markiert. Vorhandene Nebenanlagen sind parallel für den Radverkehr freigegeben.