Beschlussvorlage - 16/SVV/0534

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie werden gemäß § 8 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2015/2016 die in der Anlage aufgeführten Aufwendungen und die damit verbundenen Auszahlungen für das Jahr 2016 in der jeweils angegebenen Höhe von insgesamt 2.428.550 EUR entsperrt.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Bereits im Haushaltsjahr 2015 mussten mtliche Steuerungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Nach Entsperrungen durch die Entsperrungskommission und fachbereichsübergreifenden Mittelübertragungen mussten überplanmäßige Aufwendungen beantragt werden, um die Handlungsfähigkeit zu erhalten.

Eine Entspannung ist auch in 2016 nicht eingetreten, sodass hier sämtliche verfügbaren Ansätze zur Erzielung einer Gesamtdeckung entsprechend § 6 der Haushaltssatzung auszuschöpfen sind.

 

Der Haushalt 2016 ist in Anbetracht der Prognose von Haushaltsüberschreitungen per Bericht aufgrund oben beschriebener Herausforderungen zum 30.06.2016 mit ca. 5 Mio. EUR über dem Budget anzusiedeln, was sich insbesondere hinsichtlich der zu erhaltenen Zahlungsfähigkeit im Steuerungsbereich der Finanzierung von Kindertagesstätten sowie der Gewährung von Hilfen zur Erziehung bereits zum jetzigen Zeitpunkt auswirkt.

 

Vor der Inanspruchnahme von Genehmigungen über- und außerplanmäßiger Aufwendungen ssen die von der Stadtverordnetenversammlung mit der Haushaltssatzung 2015/2016 beschlossenen Haushaltsermächtigungen ausgeschöpft werden.

 

Entsperrungen bis einschließlich 10.000 EUR werden unmittelbar beim Kämmerer beantragt und gehen aus den einzelnen Produktkonten zu den Deckungskreisen hervor. Ansätze bis zu diesem Betrag sind zur Vereinfachung des Verfahrens von dieser Beschlussvorlage ausgenommen.

 

Die zu beschließenden Entsperrungen oberhalb der 10.000 EUR sind regulär von der Entsperrungskommission zu empfehlen. Aufgrund zu erhaltender Zahlungsfähigkeit kann die Einberufung der Entsperrungskommission und die darauf folgende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2016 nicht abgewartet werden.

 

Eine Ablehnung hätte die Folge, dass bestehende Verbindlichkeiten, insbesondere gegenüber Trägern von Tagespflegestellen und Leistungsanbietern in Bezug auf zu gewährende Hilfen zur Erziehung nicht bzw. nicht fristgerecht beglichen werden können. Neben der Gefahr eines Zahlungsverzuges ist ein Imageschaden der Landeshauptstadt Potsdam zu befürchten.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Da es sich um geplante Mittel handelt, hat die Entsperrung keine finanziellen Auswirkungen auf den Gesamthaushalt des Fachbereiches.

 

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Anlagen

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