Beschlussvorlage - 16/SVV/0538

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung)

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Abfallentsorgung in der Stadt Potsdam wurde zum 01.01.2016 neu strukturiert. So wurde das Angebot, in Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben, um die flächendeckende Biotonne erweitert. Desweiteren wurde für die Behälterbereitstellung (Bioabfall und Restabfall) ein kostenpflichtiger Vollservice eingeführt.

 

Im ersten Halbjahr 2016 wurden durch die Grundstückseigentümer  eine Vielzahl von Änderungen in den Abfallbehältergestellungen angemeldet und durch die Stadt / STEP umgesetzt. Weitere Anpassungen erfolgten nach der zusätzlichen Einführung des 14-täglichen Entleerungsrhythmus für die Biotonne. Durch eine Vielzahl von Grundstückseigentümern wurde jedoch der Bedarf eines saisonal angepassten Entleerungsrhythmus für die Biotonne nachgefragt. Diesem Bedarf folgend wird zum Jahr 2017 die sogenannte Kombileerung der Biotonne eingeführt. Im Zeitraum 1.1. bis 31.3. und 1.11. bis 31.12. des Jahres wird die Biotonne 14-täglich und im Zeitraum vom 1.4. bis 31.10. des Jahres wöchentlich entleert.

 

Da im Jahr 2016 umfassende Anpassungen der Abfallbehältergestellungen durch die Grundstücks-eigenmer an die jeweiligen Bedarfe vorgenommen wurde, soll ab dem Jahr 2017 wieder eine Behälter-wechselgebühr aufgenommen werden.

 

Die Abfallgebührensatzung 2017 wurde entsprechend der vorgenannten Ausführungen überarbeitet und die Änderungen in einer Synopse dargestellt.

 

 

Die überarbeitete Abfallgebührenkalkulation 2017 berücksichtigt die vorgesehenen Änderungen und die vorliegenden Erkenntnisse aus den bisherigen Behälteränderungen 2016 und dem aufgestellten Behältervolumen. Für die gewünschte Kombileerung der Biotonnen wurden die Bedarfe abgeschätzt. Diese fließen somit in das insgesamt aufgestellte Biobehältervolumen ein.

 

Die Ermittlung der Kosten für die Abfallentsorgungsleistungen 2017 erfolgte auf der Basis der prognostizierten Abfallmengen und geplanten abfallwirtschaftlichen Leistungen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Vorjahren sowie dem 1. Halbjahr 2016. So muss für das Jahr 2017 mit steigenden Bioabfallmengen und Sperrmüllmengen gerechnet werden.

 

Kalkulationsgrundlage für die Leistungen der Abfallentsorgung sind die jeweiligen Kosten der Drittbeauftragten:

 

Stadtentsorgung Potsdam GmbH - Abfallsammlung und teilweise Verwertung

REMONDIS GmbH; Staßfurt- Abfallverwertung Restabfall und Sperrmüll

FWS GmbH, Bremen- Sammlung und Verwertung von Alttextilien

N.N. (Ausschreibung erforderlich)- Verwertung Bioabfall

 

sowie die Kosten der Verwaltung.

 

 

 

 

 

 

Die einzelnen Gebührensätze für das Kalenderjahr 2017 resultieren abschließend aus der Division der veranschlagten Kosten mit den prognostizierten Grundlagendaten zu Einwohnern, Einwohner-gleichwerten, den einzelnen Behälterarten, den Vollservice-Leistungen sowie den zu erwartenden Behälterwechseln.

 

Im Ergebnis des vorläufigen IST-BAB Abfallentsorgung 2015 wurde eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 523.735,22 € ermittelt. Diese wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulationr das Jahr 2017 gebührenmindernd zum Ansatz gebracht.

 

Im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation ergeben sich insgesamt steigende Abfallgebühren für das Jahr 2017. Diese Steigerung ist in fast allen Gebührentatbeständen zu verzeichnen. Die Abfallgrundgebühr für Haushalte steigt um 4,46 € je Person und Kalenderjahr (22%). Die Leistungsgebühr Restabfall steigt um ca. 8% und die Leistungsgebühr Bioabfall um ca. 15%.

 

Die Steigerungen sind vor allem auf gestiegene Kosten bei den drittbeauftragten Unternehmen zurückzuführen. So konnten 2016 noch für das erste Drittel des Jahres geringere Kosten bei den Drittbeauftragten sowohl für die Sammlung als auch für die Entsorgung von Abfällen Berücksichtigung finden. Nunmehr muss auf Grund der Mengenentwicklung bei Sperrmüll und Bioabfall für das Jahr 2017 mit steigenden Mengen dieser Abfallarten gerechnet werden. Demgegenüber gibt es beim Restabfall nicht in gleichem Maße eine Entlastung. Die Bioabfallverwertung muss zum 01.01.2017 ebenfalls neu ausgeschrieben werden. Auf Grund der Entwicklungen am Entsorgungsmarkt wurde auch hier mit steigenden Kosten gerechnet. Insgesamt wird mit Mehrkosten bei den drittbeauftragten Unternehmen in Höhe von ca. 1,5 Mio € gerechnet. Mehrkosten der Verwaltung schlagen mit ca. 24.300 € zu Buche.

 

Ebenso wirkt sich die geringere Überdeckung aus dem Jahr 2015 kostenerhöhend auf die Abfallgebühren aus. Während im Jahr 2016 noch 889.585,40 € gebührenmindernd berücksichtigt werden konnten, stehen nur noch 523.735,22 € aus den Rückstellungen 2015 zur Verfügung.

 

Eine Gegenüberstellung der Gebührensätze ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenüberstellung der Abfallgebührensätze 2016 / 2017

 

Gebührentatbestand

Gebührenart

Gebührensätze

Änderung
zu 2016

2016

2017

Grundgebühr

 

 

 

 

Grundgebühr Person

Jahresgebühr je Person
und Kalenderjahr

20,62 €

25,08 €

4,46 €

- Kleingarten

Jahresgebühr je Parzelle
und Kalenderjahr

5,15 €

6,27 €

1,12 €

- Erholungsgarten

Jahresgebühr je Erholungsgarten und Kalenderjahr

10,31 €

12,54 €

2,23 €

Grundgebühr Einwohnergleichwerte (EWG)

Jahresgebühr je EGW
und Kalenderjahr

27,25 €

24,17 €

-3,08 €

- Beschäftigte, Dienstkraft, Bett

Jahresgebühr je Beschäftigten, Bett, Dienstkraft und Kalenderjahr

16,35 €

14,50 €

-1,85 €

- Kinder / Stellplätze

Jahresgebühr je 10 Kinder bzw. 10 Stell-/Liegeplätze  u. Kalenderjahr

16,35 €

14,50 €

-1,85 €

- Übernachtungsmöglichkeiten

Jahresgebühr je 2 Übernachtungs-möglichkeiten und Kalenderjahr

16,35 €

14,50 €

-1,85 €

Leistungsgebühr Restabfall

 

 

 

 

     60 l vierwöchentliche  Leerung

Jahresgebühr

18,60 €

19,91 €

1,31 €

     60 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

37,21 €

39,83 €

2,62 €

     80 l vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

23,81 €

25,90 €

2,09 €

     80 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

47,63 €

51,81 €

4,18 €

   120 l - vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

35,43 €

38,24 €

2,81 €

   120 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

70,87 €

76,48 €

5,61 €

   240 l - vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

72,55 €

77,20 €

4,65 €

   240 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

145,11 €

154,41 €

9,30 €

   240 l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

290,23 €

308,83 €

18,60 €

1.100 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

654,12 €

707,49 €

53,37 €

1.100 l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

 1.308,24

1.414,99 €

106,75 €

1.100 l - zweimal wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

2.616,48 €

2.829,99 €

213,51 €

     60 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

1,43 €

1,53 €

0,10 €

     80 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

1,83 €

1,99 €

0,16 €

   120 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

2,72 €

2,94 €

0,22 €

   240 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

5,58 €

5,93 €

0,35 €

1.100 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

25,15 €

27,21 €

2,06 €

     80 l - Restabfallsack

Gebühr je Restabfallsack

1,83 €

2,29 €

0,46 €

Abfallpressen

 

 

 

 

10 m³ - Presse - vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

7.611,64 €

7.180,99 €

-430,65 €

10 m³ - Presse - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

15.223,29 €

14.361,98 €

-861,31 €

10 m³ - Presse - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

30.446,58 €

28.723,97 €

-1.722,61 €

20 m³ - Presse - vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

11.232,82 €

11.665,94 €

433,12 €

20 m³ - Presse - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

22.465,64 €

23.331,88 €

866,24 €

20 m³ - Presse - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

44.931,28 €

46.663,77 €

1.732,49 €

10 m³ - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

585,51 €

552,38 €

-33,13 €

20 m³ - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

864,06 €

897,38 €

33,32 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fortsetzung - Gegenüberstellung der Abfallgebührensätze 2016 / 2017

 

Gebührentatbestand

Gebührenart

Gebührensätze

Änderung
zu 2016

2016

2017

Leistungsgebühr Bioabfall

 

 

 

 

  60l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

54,07 €

62,50 €

8,43 €

  60l - Kombileerung

Jahresgebühr

 

49,28 €

 

  60l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

27,03 €

31,25 €

4,22 €

120l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

108,15 €

125,01 €

16,86 €

120l - Kombileerung

Jahresgebühr

 

98,57 €

 

120l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

54,07 €

62,50 €

8,43 €

240l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

216,30 €

250,03 €

33,73 €

240l - Kombileerung

Jahresgebühr

 

197,14 €

 

240l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

108,15 €

125,01 €

16,86 €

660l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

594,84 €

687,60 €

92,76 €

660l - Kombileerung

Jahresgebühr

 

542,15 €

 

660l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

297,42 €

343,80 €

46,38 €

Servicegebühr Vollservice

 

 

 

 

Behälter bis 240l vierwöchentl. Leerung

Jahresgebühr

29,75 €

43,11 €

13,36 €

Behälter bis 240l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

59,51 €

86,23 €

26,72 €

Behälter bis 240l - Kombileerung Biotonne

Jahresgebühr

 

135,98 €

135,98 €

Behälter bis 240l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

119,02 €

172,47 €

53,45 €

Behälter > 240l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

89,26 €

129,35 €

40,09 €

Behälter > 240l - Kombileerung Biotonne

Jahresgebühr

 

203,98 €

203,98 €

Behälter > 240l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

178,53 €

258,70 €

80,17 €

Behälter > 240l - zweimal wöchentl. Leerg

Jahresgebühr

357,06 €

517,40 €

160,34 €

Sonstige Gebühren

 

 

 

 

Behälterwechselgebühr

Gebühr je Wechsel

 

8,97 €

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Abfallgebühren sind gemäß Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAGBbg) kostendeckend zu kalkulieren und Kostenüberdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.

Aufwendungen der Abfallentsorgung (Kosten drittbeauftragter Unternehmen, Verwaltungskosten etc.) sind grundsätzlich gebührenansatzfähig. Davon ausgenommen sind preisrechtlich vereinbarte Gewinnzuschläge, soweit sie der gebührenfinanzierten Körperschaft zufließen. Der mit der STEP vereinbarte Gewinnzuschlag in Höhe von 3% wurde unter Berücksichtigung des Gesellschafteranteils der LHP über die SWP an der STEP (51%) aus den Gesamtaufwendungen der STEP (SK 5455100) abgesetzt.

Nicht gebührenansatzfähig sind weiterhin Forderungsabschreibungen und Einzelwertberichtigungen sowie Verwaltungsaufwendungen für die Deponie Golm und den Betrieb gewerblicher Art (BgA) DSD. Die in der Kalkulation berücksichtigten Kosten der Umlage Fachbereichsleitung sind im Produkt 1229900 veranschlagt und daher nicht im Produkt 5370201-Abfallentsorgung ersichtlich.

Die in der Abfallgebührenkalkulation ausgewiesenen Kostenarten sind unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Sachverhalte ermittelt worden. Ebenso ist die Überdeckung aus dem Jahr 2015 in Höhe von 523.753,22 € als negativer Aufwand gebührenmindernd berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich unter Berück-sichtigung von Rundungsabweichungen ein Betrag in Höhe von 286.746,78 €, der aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren ist. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

 Rundungsbetrag aus Kalkulation                                         2.085,12 €

Anteiliger kalkulatorischer Gewinn LHP                           213.544,25 €

 Verwaltungsaufwendung Deponie Golm                         21.809,27 €

 Verwaltungsaufwendung BgA DSD                                42.272,29 €

Pauschale Einzelwertberichtigung                                      40.000,00 €

 Summe                                                                             319.710,93 €           

./. Umlage FB-Leitung 32                                              ./.    33.126,43€

 + Rundungsabweichung                                                          162,28 €

 Zuschuss Ergebnishaushalt                                     286.746,78 €

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Anlagen

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