Beschlussvorlage - 16/SVV/0539
Grunddaten
- Betreff:
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Förderung des "Treffpunkt Freizeit" im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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14.09.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Förderung der Einrichtung „Treffpunkt Freizeit“ des Trägers KUBUS (Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gGmbH) im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Die Einrichtung „Treffpunkt Freizeit“ des Trägers KUBUS (Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH) wird seit 2006 u.a. aus dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und durch die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie kofinanziert. Somit ist dieses Angebot Bestandteil der kommunalen Planungen zum demographischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses.
Der „Treffpunkt Freizeit“ ist ein lebendiger und offener Ort für Kinder, Familien, Erwachsene, Senioren und Seniorinnen in Potsdam. Gemeinsam mit Vereinen, Initiativen und engagierten Menschen wird hier ein attraktives und beliebtes Freizeit-, Kultur- und Bildungsprogramm gestaltet.
Aufgrund der langjährigen Tradition des Hauses, der in der Landeshauptstadt Potsdam einmaligen räumlichen und personellen Ausstattung und den bereits bestehenden Angeboten hat dieser Standort die Aufgabe und das Potenzial, als Einrichtung mit einmaligen und regelmäßigen Veranstaltungen Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus allen Stadtteilen der Landeshauptstadt anzusprechen.
Nach einem Trägerwechsel im Jahr 2010 und einer späteren Evaluation, konnte im Ergebnis festgestellt werden, dass die Vielzahl der Angebote sowie die soziale, kulturelle und generationsübergreifende Ausrichtung der Angebote noch mehr Menschen angezogen haben und die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer von Jahr zu Jahr angestiegen ist. Dank des engagierten Einsatzes aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und beteiligten Akteure im „Treffpunkt Freizeit“ sowie der Unterstützung durch verschiedene Zuwendungsgeber verfügt das Haus heute über ein breites Angebot, dass von den Potsdamerinnen und Potsdamern sehr gut nachgefragt und genutzt wird. Umso prekärer würde sich ein Wegfall der Förderung aus dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus auswirken. Dies würde aus Sicht des erreichten qualitativen Niveaus und der Vielfalt der Angebote, sowie aus Sicht des Bedarfs der Besucherinnen und Besucher des „Treffpunkt Freizeit“ einen sehr bedauernswerten Rückschritt darstellen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus mit der Laufzeit 01.01.2017 bis 31.12.2020 Zuwendungsempfänger mit bis zu 30.000,00 Euro jährlich als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung. Voraussetzung für eine Förderung im o.g. Programm ist eine jährliche Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00 Euro, die vorrangig durch die Kommune, in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt, zu erbringen ist.
Für die zukünftige Förderung des „Treffpunkt Freizeit“ als Mehrgenerationenhaus wird darüber hinaus die Vorlage eines Beschlusses der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaft vorausgesetzt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Diese Maßnahme ist bereits im Haushalt enthalten, da die Mittel zur Kofinanzierung im Rahmen des Bundesprogrammes Mehrgenerationenhaus im Produkt 3660000.5315000 berücksichtigt wurden.
Das BFSFJ fordert von der Landeshauptstadt Potsdam einen Beschluss für die nächste Förderperiode von 2017 bis 2020, der die jährliche Kofinanzierung in Höhe von 10.000 EUR zusichert. Dies stellt die Voraussetzung für den Erhalt des nicht zurückzahlbaren Zuschusses dar.
Die ab 2017 zur Verfügung gestellten Mittel für die Kofinazierung in Höhe von 10.000 EUR stehen unter Haushaltsvorbehalt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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36,8 kB
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