Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0543
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherheit auf der Pappelallee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
zur Kenntnis
|
|
|
14.09.2016
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Im Jahr 2013 wurde von der W&K Ingenieurgesellschaft für Verkehr- und Infrastruktur mbH eine Sicherheitsuntersuchung des Zweirichtungsradweges im Zuge der Pappelallee erstellt. Differenziert nach verschiedenen Aktionsfeldern wurden die in der Tabelle dargestellten, kurz und mittelfristig realisierbaren, baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsqualität und -sicherheit definiert.
Ein aktueller Bearbeitungsstand zu allen Maßnahmepunkten kann der beigefügten Anlage entnommen werden.
Wesentliche Gefahrenpunkte wurden geprüft und soweit möglich kurzfristig beseitigt (grüne Markierung).
So wurden zum Beispiel im Maßnahmenfeld Radverkehr die Maßnahmen am Schulplatz vollständig umgesetzt. Bei der Signalisierungsanpassung wurden alle sechs Knotenpunkte überprüft und die Lichtsignalanlagen angepasst. Ebenso wurde die Beschilderung und Markierung auf der gesamten Strecke betrachtet und ergänzt. Maßnahmen zum Wildschutz wurden im Bereich des Ruinenberges umgesetzt.
Weitere Maßnahmen zur mittelfristigen Umsetzung sind derzeit in Planung bzw. Bearbeitung. (gelbe Markierung). Zum Beispiel wird die Vollsignalisierung des Knotenpunktes 167 Erich-Mendelsohn-Allee geplant.
Die restlichen Punkte der Maßnahmenliste können nur im Zuge eines Gesamtumbaus des Straßenzuges umgesetzt werden (rote und blaue Markierung). Hierzu fehlt eine gesicherte Finanzierung der Gesamtmaßnahme, da die im investiven Haushalt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel durch bereits begonnene Baumaßnahmen bzw. in der gesamtstätischen Priorität höher verankerte Baumaßnahmen bis zum Jahr 2019 gebunden sind. In dem Zusammenhang ist festzustellen, dass sich die Verkehrsanlage auch ohne den Umbau verkehrssicher darstellt.
Aus diesem Grund werden in Zukunft, sobald neue Gefahren erkannt werden, weiterhin kleinteilige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umgesetzt, die ausschließlich mit Mitteln aus dem Unterhaltungsaufwandes des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen finanziert werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
25,8 kB
|