Antrag - 16/SVV/0555

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen in folgender Reihenfolge bestellt:

Fraktion SPD 1. Herr David Kolesnyk2. Herr Claus Wartenberg

3. Herr Franz Blaser4. Frau Imke Eisenblätter

5. Frau Dr. Ute Wegewitz

 

Fraktion DIE LINKE 1. Frau Birgit Müller 2. Herr Peter Kaminski

3. Herr Stefan Wollenberg4. Herr Ralf Jäkel

 

 

Fraktion CDU/ANW 1. Herr Klaus Rietz 2. Herr Götz Friederich

3. Herr Norbert Mensch 4. Herr Clemens Viehrig

 

Fraktion Bündnis 90/ 1. Frau Janny Armbruster2. Frau Saskia Hüneke

Die Grünen 3. Frau Ingeborg Naundorf4. Herr Andreas Walter

5. Frau Birgit Eifler

 

Fraktion Bürgerbündnis-FDP 1. Frau Dr. Carmen Klockow  2. Herr Lothar W. Wellmann

 

Fraktion DIE aNDERE 1. Frau Julia Laabs2. Herr Christian Kube

3. Herr Jan Kuppert

 

Fraktion AfD 1. Frau Dr. Sylke Kaduk

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

Die Fraktion DIEaNDERE hat mit der DS 16/SVV/0482 einen Antrag auf Neubesetzung des Hauptausschusses gestellt.

Davon ausgehend, dass dieser Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet.

 

 

Fraktionsstärke X Ausschussstärke ( 1 Sitz OBM)

Mitglieder aller Fraktionen

Da dem Oberbürgermeister vorab einer der Sitze zugewiesen wird, reduziert sich in dem Verfahren nach § 41 Abs. 2 BbgKVerf somit die zu vergebende Anzahl der Sitze nach Fraktionsstärke qua Gesetz um einen. Das Rechnungsergebnis mit der nunmehr bestehenden Anzahl von 17 Mitgliedern ergibt folgende Sitzverteilung:

Fraktion SPD: 15 = 4,55 = 5 Sitze

Fraktion DIE LINKE:14 = 4,25 = 4 Sitze

Fraktion CDU/ANW:  9 = 2,73 = 3 Sitze

Fraktion Grüne/ B 90:  7 = 2,13 = 2 Sitz

Fraktion Bürgerbündnis-FDP  5 = 1,52 = 1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE   4 = 1,21 = 1 Sitz

Fraktion AfD  2 = 0,61 = 1 Sitz

 

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