Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0569

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (DS 16/SVV/0262) wurde die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, inwieweit auch künftig eine weitere Unterstützung der Stadtteilarbeit Am Schlaatz über eine Förderung aus dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt möglich ist. Die Stadtverordnetenversammlung sollte im September zum aktuellen Stand informiert werden.

 

Bereits 2013/2014 hat die Verwaltung mit den Akteuren die Perspektive des Schlaatzes nach dem Ende der Städtebauförderung im Stadtteil diskutiert. Im Ergebnis wurde 2014 ein gemeinsam abgestimmtes Verstetigungskonzept erarbeitet, welches aufzeigt, wie die Stadtteilarbeit ohne Fördermittel aus der Sozialen Stadt aufgestellt sein soll. Bereits damals wurden die besonderen Rahmenbedingungen und Herausforderungen der Stadtteilarbeit berücksichtigt. Das Verstetigungskonzept wurde nach der Abstimmung mit dem Stadtteilrat Schlaatz/Waldstadt von der Stadtverordnetenversammlung als Leitkonzept der weiteren Stadtteilarbeit bestätigt (DS 14/SVV/0247).

 

In den letzten zwei Jahren haben sich im Zuge der Stadtteilentwicklung Handlungsbedarfe und Schwerpunkte der Stadtteilarbeit geändert. So hat sich die Funktion des Stadtteils als Ort zur Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit Wohnraum in der wachsenden Stadt Potsdam verfestigt und weiter an Bedeutung gewonnen. Durch die deutlich gestiegene Anzahl von Geflüchteten in Einrichtungen oder in Wohnungen im Stadtteil und einer anhaltend hohen Fluktuation gewinnen die Themen nachbarschaftliches Miteinander sowie die soziale und gesellschaftliche Integration für die Stadtteilarbeit, gegenüber den vergangenen Jahren noch stärker an Bedeutung.

 

Die Diskussion über mögliche Konsequenzen für die Stadtteilarbeit am Schlaatz, etwaiger Unterstützungsbedarfe und in diesem Zusammenhang auch die mögliche Fortführung des Programms Soziale Stadt im Stadtteil Am Schlaatz erfolgt seit Anfang 2016, so etwa im Stadtteilrat Schlaatz/Waldstadt, einer Akteurskonferenz im April, dem wohnungspolitischen Ratschlag im Mai und einer Nachbarschaftskonferenz im Juli.

 

Grundsätzlich ist die Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt aus Sicht des Fördermittelgebers als Anschubfinanzierung vorgesehen, um nachhaltige und sich selbsttragende Strukturen im Stadtteil zu entwickeln. Die rderung soll nur für begrenzte Zeit und zum Ende hin abnehmend erfolgen. Zudem macht die Städtebauförderrichtlinie klare Vorgaben zum Verhältnis zwischen baulich-investiven Maßnahmen und bspw. Maßnahmen zur Unterstützung der Stadtteilarbeit.

 

Im Juni 2016 wurde das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) als für die Städtebauförderung zuständige Bewilligungsbehörde durch die Landeshauptstadt Potsdam angeschrieben, um zu klären, ob aus Sicht des LBV weitere Förderanträge zur Unterstützung der Stadtteilarbeit am Schlaatz aus dem Programm Soziale Stadt, auch ohne weitere baulich-investive Maßnahmen, grundsätzlich bestätigungsfähig wären. In der Antwort Ende Juli teilte das LBV mit, dass eine weitere Förderung befürwortet wird, jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum und um den abschließenden Verstetigungsprozess zu unterstützen. Als Bedingung dafür soll das Verstetigungskonzept Soziale Stadt Am Schlaatz aus dem Jahr 2014 fortgeschrieben werden, um aufzuzeigen welche konkreten sozialräumlichen Problemlagen bestehen, welche Maßnahmen ggf. gefährdet wären, welche Verstetigungsansätze es gibt und welchen Beitrag die Landeshauptstadt Potsdam selbst leistet - insbesondere nach Ende der Förderung. Ende Oktober ist eine sog. Gesamtmaßnahmeberatung zur Förderung Soziale Stadt am Schlaatz mit dem LBV vorgesehen.

 

Die Fortschreibung  des Verstetigungskonzeptes soll mit den Akteuren im Stadtteil, also den Trägern der zentralen Einrichtungen, den Wohnungsunternehmen und dem Stadtteilrat Schlaatz/Waldstadt erarbeitet werden. Dieser Arbeitsprozess umfasst eine aufwendige Evaluation der Entwicklung der letzten zwei Jahre insbesondere mit Blick auf den bisherigen und künftigen Verstetigungsprozess. Die verwaltungsinterne Abstimmung bzw. Zuarbeit dazu wurde Anfang August gestartet. Ab September erfolgt die Abstimmung und Evaluation des Verstetigungsprozesses mit den Akteuren vor Ort.

 

Die Erarbeitung eines ersten Entwurfs des Verstetigungskonzeptes soll im Oktober abgeschlossen sein, und anschließend inhaltlich abgestimmt werden, auch unter Einbezug des Stadtteilrats Schlaatz/Waldstadt. Die Sicherung und der Erhalt des Geschaffenen sowie die Sicherung einer funktionsfähigen Stadtteilarbeit, einschließlich der dafür notwendigen Ressourcen, stehen dabei im Mittelpunkt. Dem integrierten Ansatz des Förderprogramms Soziale Stadt folgend, sollen die Ziele und die mittelfristige Absicherung der nötigen finanziellen Mittel gemeinsam mit allen Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung und den Akteuren im Stadtteil abgestimmt werden.

 

Ziel ist, im Dezember 2016 ein abgestimmtes Konzept erarbeitet zu haben, welches anschließend durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird.

 

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