Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0586
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zum Stand der Prüfung einer möglichen Entlastung der Ortslage Grube vom Lkw-Verkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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14.09.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Zur Untersuchung der Möglichkeiten einer Reduzierung des Lkw-Verkehrs in der Ortslage Grube wurden gemäß der DS 16/SVV/0395 „LKW-Verkehr im Ortsteil Grube“ verschiedene Prüfungen durchgeführt bzw. begonnen.
Entwicklung der Verkehrsbelastung:
Zur Beurteilung der Entwicklung der Verkehrsbelastung kann auf Verkehrszählungen am Knotenpunkt Golmer Chaussee/ Wublitzstraße vom 10.06.2004, 01.07.2010, 18.04.2013 und 14.07.2016 sowie auf die Daten einer automatisierten Verkehrserfassung am östlichen Ortseingang Grube vom 15.07.2014 und 14.07.2016 zurückgegriffen werden. Die einzelnen Ergebnisse können der Anlage entnommen werden.
Eine deutliche Abweichung der Entwicklung ist im Erhebungsjahr 2014 zu erkennen. Als mögliche Gründe können hier einerseits eine Vollsperrung der Bundesstraße 273 aufgrund einer Deckensanierung des Landesbetriebes innerhalb der Sommerferien 2014, sowie andererseits die Tonnagebeschränkung der Umleitung während des Neubaus der Brücke über den Sacrow-Paretzer-Kanal genannt werden.
Während der Vollsperrung der B 273 war die Umleitungsführung über die Landesstraße 92 - B 2 - Amundsenstraße ausgewiesen. Die Umleitungsführung während des Brückenneubaus bestand während der Bauzeit vom 30.05.2013 bis 19.04.2016 nur für den Schwerverkehr. Die Ausweisung erfolgte ebenfalls nicht über die L 902 - Grube, sondern weiträumig über die B 5, B 2 und Amundsenstraße.
Abgesehen von den baustellenbedingten Verkehrsverlagerungen kann ein Anstieg des Schwerlastverkehrs innerhalb der letzten Jahre mit den vorliegenden Erhebungsergebnissen nicht bestätigt werden.
verkehrsordnende Maßnahmen:
Die Landesstraße 902 befindet sich hauptsächlich in der Baulast des Landes Brandenburg, die Ortslage Grube selbst befindet sich in der Baulast der LH Potsdam. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen können nach einem entsprechenden Anhörungsverfahren und nur gemäß gesetzlichen Vorschriften durch die Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam angeordnet werden. Rechtsgrundlage für eine Verkehrsbeschränkung kann z.B. der Schutz vor Lärm oder schwer bzw. unzumutbare Erschütterungen sein. Beides bedarf eines Nachweises, damit eine Anordnung rechtskräftig werden kann.
Hinsichtlich des Lärmschutzes kann auf die derzeitige Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) für die Landeshauptstadt Potsdam zurückgegriffen werden. Allerdings ist hierbei auch die Verkehrsbedeutung im Straßennetz zu beachten. Eine generell mögliche Reduzierung der Geschwindigkeit innerhalb der Ortslage auf 30 km/h zur Senkung der verkehrsbedingten Lärmemissionen erübrigt sich aufgrund der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung.
In Bezug auf die lokalen Erschütterungen sollen entsprechende Messungen durchgeführt und ein Erschütterungsgutachten in Auftrag gegeben werden.
Lkw-Führungskonzept:
Das Lkw-Führungskonzept hat zum Ziel, Routenempfehlungen für den Lkw-Verkehr zu geben, an denen sich weitere Maßnahmen wie zum Beispiel die wegweisende Beschilderung orientieren. Eine Festlegung von Fahrverboten allein durch das Konzept kann nicht erfolgen, sondern bedarf immer eines verkehrsrechlichen Anhörungsverfahrens.
Bereits im Rahmen der Erarbeitung des derzeitigen Lkw-Führungskonzepts der Landeshauptstadt Potsdam erfolgte eine detaillierte Betrachtung der Ortslage Grube. Im Ergebnis wurde ein Vorrangnetz für den Schwerverkehr festgelegt, in welchem die Landesstraße 902 nicht enthalten ist. Das heißt, die ausgewiesene Routenführung erfolgt nicht durch den Ortsteil Grube. Eine weitere Steuerungsmöglichkeit des individell handelnden Schwerverkehrs besteht nicht.
Ergebnis der Prüfung einer Lastbeschränkung des Ersatzneubaus der Wublitzbrücke:
Die durch Grube führende Landesstraße 902 ist Bestandteil des überörtlichen Straßennetzes. Unter anderem auch aufgrund der Anbindung an die Bundesautobahn 10 erfüllt die Straße innerhalb des Straßennetzes wichtige Verbindungsfunktionen für den Kfz- und Busverkehr.
Dies wurde seitens des Landes Brandenburg kürzlich erneut im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage an die Landesregierung (DS 6/4824) unterstrichen. Demnach ist eine tragfähigkeitsbeschränkende Planung der Wublitzbrücke aufgrund der Verbindungsfunktion der Straße nicht zulässig.
bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage:
Mit dem Ziel der Ertüchtigung der Ortslage und damit der Reduzierung der negativen Auswirkungen des Schwerverkehrs wurden durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen bereits erste Planungen erarbeitet, mit welchen durch die Verbreiterung des Doppelknotens in der Ortslage die Verkehrssicherheit erhöht werden kann. Diese Maßnahme lässt sich allerdings nur dann umsetzen, wenn Teile von angrenzenden Grundstücken durch die Landeshauptstadt Potsdam erworben und dem Straßenraum zugesprochen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,6 kB
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