Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0585
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsbescheid Neue Nachbarschaften Potsdam West
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales und Gesundheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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14.09.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Für die Verteilung der Mittel aus dem Integrationsbudget und die damit verbundene Verfahrensweise wurde durch den Fachbereich Soziales und Gesundheit die „Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Geflüchteten“ erarbeitet. Diese Förderrichtlinie wurde in der AG Asyl am 29.06.2016 besprochen und im Hauptausschuss am 13.07.2016 (DS 16/SVV/0453) vorgestellt. Die Förderrichtlinie ist am 12.07.2016 in Kraft getreten.
Bis zum Inkrafttreten dieser Richtlinie haben die Netzwerkpartner und Träger von Integrationsangeboten Abschlagszahlungen erhalten, um die Finanzierung dieser Projekte abzusichern.
Alle Netzwerkpartner, einschließlich des Stadtteilnetzwerkes Potsdam West, erhielten eine Kopie dieser Förderrichtlinie. Mit Schreiben vom 24.06.2016 wurden die Träger über die zu erwartende Gesamtsumme an Fördermitteln in Kenntnis gesetzt, verbunden mit dem Angebot, dass bis zur endgültigen Bescheid-Erteilung für das Haushaltsjahr 2016 bei Bedarf weitere Abschlagszahlungen erfolgen können. Bei Vorliegen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen werden die Bescheide umgehend erstellt.
Grundsätzlich ist zu vermerken, dass es sich hierbei um freiwillige und zusätzliche Leistungen handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Das Verfahren ist in der o.g. Richtlinie festgelegt. Danach ist die Förderung an die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gebunden.
In begründeten Ausnahmefällen können Träger von Integrationsprojekten auch zu einem anderen Zeitpunkt einen Förderantrag stellen, sofern definierte Zuwendungszwecke zu einem früheren Zeitpunkt erfüllt werden sollen. Bei Mittelverfügbarkeit wird das Auswahlgremium gemäß Förderrichtlinie im Umlaufverfahren kurzfristig über die Gewährung der Zuwendung entscheiden.
Durch die Geschäftsführerin der „Neuen Nachbarschaften“ wurde am 28.07.2016 telefonisch mitgeteilt, dass der ursprüngliche Antrag komplett überarbeitet und neu eingereicht wird. Bisher liegt kein neuer Antrag vor.