Beschlussvorlage - 16/SVV/0535
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung Entgeltordnung Potsdam Museum - Forum für Kunst und Geschichte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kultur und Museum
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kultur und Museum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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14.09.2016
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02.11.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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05.10.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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06.10.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.Die Entgeltordnung für das Potsdam Museum – Forum für Kunst und Geschichte.
2. Die Nutzungs- und Nutzungsentgeltordnung für Räume im alten Rathaus – Potsdam
Forum der Landeshauptstadt Potsdam, gemäß Beschluss 05/SVV/0331 der
Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2005, wird außer Kraft gesetzt.
Erläuterung
Begründung:
- Notwendigkeit der Neuerarbeitung der Entgeltordnung
Mit der Zusammenführung des Potsdam Museums und des Alten Rathauses – Potsdam Forum im Jahr 2010 entstand eine neuartige kommunale Einrichtung, das Potsdam Museum – Forum für Kunst und Geschichte. Die Arbeitsfähigkeit der neuen Einrichtung in der Einheit von Museum und Ausstellungshaus wurde mit der Übernahme des neu sanierten Alten Rathauses hergestellt. Die Neustrukturierung und Erweiterung des Angebotes, die moderne technische Ausstattung und die verbesserten Möglichkeiten der Nutzung als Veranstaltungsort erforderten die Neuerarbeitung einer eigenständigen Entgeltordnung. Damit soll zeitgleich die Entgeltordnung vom 10.12.2001, geändert am 14.04.2004 für das Potsdam Museum außer Kraft treten.
Da es keine einheitlichen Kalkulationsgrundlagen für die Entgeltgestaltung in den Museen Deutschlands gibt, wurden sowohl die Zahlen des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) 2015 (Stand 17.06.2016) als auch Vergleichszahlen anderer Einrichtungen zugrunde gelegt. Die Produkte des Potsdam Museums lassen sich im Wesentlichen in den die folgenden Richtungen gliedern:
- Ausstellungen
- Museumsshop
- museumspädagogische Arbeit
- Vermietung
- Bewahrung von Kulturgütern (Sammlungen)
- spezifische Dienstleistungen für wissenschaftliche Einrichtungen und Privatpersonen
Während im Bereich der Vermietung, des Museumsshops und der spezifischen Dienstleistungen weitestgehend kostendeckend kalkuliert wird, ist das für die weiteren Produkte erstrangig aus kommunalpolitischen Erwägungen (Bildungsauftrag der LHP, Daseinsfürsorge) nicht möglich.
Der politische Bildungsauftrag der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), die Daseinsfürsorge für die Bewohner der Landeshauptstadt, verbunden mit der Verpflichtung ein bezahlbares kulturelles Angebot vorzuhalten sowie die Notwendigkeit historische Kulturgüter zu sammeln und zu bewahren, erfordern erhebliche Subventionen für den Museumsbetrieb, für die Sammlungen und die pädagogische Arbeit.
- Kalkulation der Eintrittspreise (§1)
Unter Beachtung der notwendigen Umlagen ergeben sich aus den Auswertungen des BAB 2015 (Stand 17.06.2016) die folgenden Aufwendungen für die Sonderausstellung und Dauerausstellung des Potsdam-Museums
Dauerausstellung358.976,40 €
Sonderausstellungen957.582,41 €
Demgegenüber wurden im Ausstellungsbereich folgende Einnahmen erzielt BAB 2015 (Stand 17.06.2016):
Dauerausstellung 21.305,46 €
Sonderausstellungen 61.639,11 €
Aus den Zahlenwerk des BAB ergibt sich ein Deckungsgrad im Ausstellungsbereich von 6,30% (Gesamtdeckungsgrad der Einrichtung 8,05 %)
Beim Zugrunde legen der Besucherzahlen von ca. 32.000 Besuchern der Ausstellungen müsste pro Eintrittskarte ein durchschnittliches Entgelt i.H. von 41,14 € erhoben werden. Unter Beachtung der Tatsache, dass nur ca. 50% der Besucher den vollen bzw. ermäßigten Eintritt zahlen, würden sich die Ticketkosten noch um ein Wesentliches erhöhen. (siehe Anlage 4)
Auf den Bereich Museumspädagogik entfallen Gesamtkosten in Höhe von 78.476,54 €. Bei 38 Workshops mit 982 Kindern wäre ein Entgelt in Höhe von 80,78 € pro Kind notwendig. (siehe Anlage 4)
Dies ist unter dem beschriebenen bildungspolitischen Auftrag der LHP überhaupt nicht realistisch. Ausgehend von dem Preisangebot ähnlicher Einrichtungen (vgl. Anlage 3) und nach Konsultation mit Erziehern und Lehrkräften wurde der Eintrittspreis für den erwachsenen Besucher für Ausstellungen auf 5 € und für den ermäßigten Eintritt sowie für Kinderworkshops/Museumspädagogik auf 3 € festgelegt. Im Rahmen dieses Angebotes werden insbesondere der Museumsbesuch von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren subventioniert. Auf Sonderregelungen für Senioren wurde verzichtet, da sich das Einkommen dieser Zielgruppe nicht wesentlich von denen der Normalverdiener unterscheidet.
- Kalkulation der Saalmiete (§2)
Für die öffentliche Vermietung steht im Potsdam Museum der Veranstaltungssaal mit ca. 180 qm zur Verfügung.
Die Kalkulation der Saalmiete erfolgte unter Zugrundelegung der genutzten Fläche und der Zahlen des BAB 2015 (Stand 17.06.2016).
Von den Betriebskosten 2014 (Betriebskostenabrechnung KIS vom 01.12.2015) wurden 70% der Stromkosten abgezogen = 52.662,25 €, da diese durch den hohen Energieverbrauch in den Ausstellungsräumen bedingt sind. Es wird eine anteilige Saalmiete von 500 € (8 Stunden) für die Nutzung des gesamten Saales einschließlich Bühne auf Grund der Kalkulation festgesetzt. Die Nutzung nur des halben Saales ist aufgrund der eingebauten flexiblen Zwischenwand möglich und halbiert die Kosten, ebenso eine zeitanteilige Nutzung des Saales.
Für die LHP ist die Nutzung für 5 Veranstaltungen kostenlos.
In der Betrachtung gegenüber anderen Einrichtungen (Wissenschaftsetage) wird dem Mieter eine vergleichsweise günstige Vermietung angeboten, was sich auch in der Gesamtzahl der Vermietungen bemerkbar macht.
Zusätzlich zur Saalmiete wird dem Mieter eine Stundenpauschale für die Nutzung der Technik einschließlich Betreuung i.H. von 25 € (Stundensatz KIS) angeboten. Auch bei der Verlängerung der Nutzungsdauer über die Öffnungszeit des Museums hinaus wird eine Stundenpauschale von 25 € und am Wochenende und an Feiertagen i.H. von 30 € (Zuschlagszahlungen an die eingesetzten Mitarbeiter) in Anwendung gebracht. Für diesen Fall müssen zusätzliche Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens gebunden werden.
- Sonstige Festlegungen (§3 bis §7)
Die sonstigen Bestimmungen der Entgeltordnung (§3 bis §7) beinhalten Foto- und Filmerlaubnis, Nutzungsrechte und Veröffentlichungsentgelte, Auskünfte und Recherchen, die Erstellung eigener Produkte und den Leihverkehr.
Die Grundlagen für diese Festlegungen bilden die spezifischen rechtlichen Bestimmungen und die üblichen Gepflogenheiten im Museumswesen.
Die festgelegten Preise orientieren sich an der Höhe der Aufwendungen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Nach der Neueröffnung des Potsdam Museums im Jahre 2012 und dessen Erweiterung im Jahre 2013 (Veranstaltungssaal) wurden die jetzt in der neuen Entgeltordnung festgeschriebenen Sätze als Übergangsregelung genutzt. Damit sind die zu beschließenden Entgelte auch in den Planungen bis 2019 zugrunde gelegt. Auf Grund dieser Tatsache sind die finanziellen Auswirkungen schon Bestandteil des aktuellen Planungsprozesses und somit sind keine finanziellen Auswirkungen zusätzlich zu beachten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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