Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0708

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Ein konkreter Zeitplan für die erforderlichen Maßnahmen zur Rekonstruktion der historischen Parkanlage der Villa Henckel mit den daraus sich ergebenden Daten der schrittweisen Wiederherstellung der Zugänglichkeit auf den damit wieder auszubauenden Wegen kann aktuell noch nicht vorgelegt werden.

Ebenso fehlen gegenwärtig noch die Voraussetzungen für eine verbindliche Regelung entsprechender Fristen in einer einvernehmlichen Regelung, wie sie in der grundsätzlichen Entscheidung zur Vorlage 16/SVV/0079 als Voraussetzung für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die veränderte Abgrenzung der privat bzw. öffentlich nutzbaren Parkanlagen-Teile bestimmt worden ist.

Dies ergibt sich aus folgendem, inzwischen erreichten Sachstand:

Mit der Entscheidung des Hauptausschusses am 27.04.2016 zugunsten einer einvernehmlichen Regelung auf der Basis der zugleich abgesteckten Eckpunkte war nach längerem Ruhen der planerischen Vorbereitungen für die Vorhabenträger-Seite die Voraussetzung wieder gegeben, die notwendigen Schritte zur Erstellung des für verschiedene Genehmigungsverfahren erforderlichen Parkpflegewerks zu beauftragen sowie im Zuge von dessen Erarbeitung die notwendigen behördlichen Abstimmungsprozesse herbeizuführen.

So ist dessen grundsätzliche Strukturierung Ende August 2016 abgeschlossen worden. Als einer der aufwändigsten Schritte ist die Analyse von etwa 1000 Bestandsbäumen im Abgleich zwischen Ausbauplanung, Naturschutzbelangen und Gartendenkmalpflege weitestgehend abgestimmt; im Ergebnis sind für etliche bruchgefährdete, jedoch zu erhaltende Bestandsbäume noch ergänzende Baumgutachter-Aufträge zu erteilen. Parallel sind die vor entsprechenden Eingriffen in den Bestand notwendigen Untersuchungen zum Artenschutz überwiegend abgeschlossen; noch offen sind Analysen zu Käfern, die vorrangig in der unbelaubten Zeit durchzuführen sind.

Die Trassierung der wieder herzustellenden Wege ist nach dem gegenwärtig gegebenen Erkenntnisstand auf Seiten sowohl der Planung wie auch der Denkmalschutzbehörden weitgehend klar, steht allerdings naturgemäß unter dem Vorbehalt noch notwendiger gartenarchäologischer Schürfungen. Diese werden nunmehr für die nächsten Wochen durch eine aktuell erfolgende Absteckung der ermittelten Trassierungen im Gelände vorbereitet.

Ziel der gegenwärtigen Konkretisierung der Planung ist es, kurzfristig ein beurteilungsreifes Parkpflegewerk zur Prüfung für die zuständige Denkmalschutzbehörde (Stiftung Preußische Schlösser und Gärten) bereitzustellen. Dieses ist dann in gleicher Weise auch Grundlage für die erforderlichen Genehmigungen der Naturschutzbehörde zu den ersten Fällungen von Bäumen und weiteren Eingriffen in den Vegetationsbestand, die möglichst noch in diesem Winter durchgeführt werden sollen. So soll jedenfalls ein erster Bauabschnitt vorbereitet werden, damit im Jahr 2017 die dann genehmigten Baumaßnahmen in diesem Abschnitt zügig umgesetzt werden können.

Nach den Abstimmungen mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde ist klare Vorgabe, dass Beurteilung und Genehmigung nur für ein die Gesamtfläche umfassendes Parkpflegewerk erfolgen sollen. Zugleich ist im Hinblick auf die Baulogistik, eine Vermeidung umfangreicher zeitgleicher Eingriffe in Lebensräume, aber auch im Hinblick auf die möglichst zügig zu erreichende öffentliche Zugänglichkeit klar, dass die Realisierung in drei Bauabschnitten von Süden nach Norden erfolgen wird. Jeder Bauabschnitt soll jeweils sowohl öffentliche Parkteile im Zusammenhang nutzbar herstellen als auch angrenzende privat genutzte Flächen fertigstellen und abgrenzen.

Erst mit der Untersetzung dieses gestuften Bauablaufs sowohl im Hinblick auf die entsprechenden behördlichen Auflagen aus der Beurteilung des Parkpflegewerks, auf die zwingenden Zusammenhänge der Baulogistik sowie auf den Umfang der jeweiligen Arbeiten in der Bindung von Kapazitäten und Investiionen sind aus Sicht des Vorhabenträgers verlässliche Aussagen zum zeitlichen Rahmen der genannten Bauabschnitte möglich.

Der Beginn sowohl vorbereitender Arbeiten, erster Fällungen in diesem Winter wie auch der nachfolgenden Rekonstruktionsarbeiten ist darüber hinaus abhängig von der Erteilung der unterschiedlichen behördlichen Genehmigungen, insbesondere in denkmalrechtlicher und naturschutzrechtlicher Hinsicht, aber auch mit Blick auf die zentral maßgebliche planungsrechtliche Befreiung.

Vor diesem Hintergrund wird derzeit eine Formalisierung der verbindlichen Regelung der Zusammenhänge zwischen der in Aussicht genommenen Befreiung hinsichtlich der Abgrenzung der öffentlich bzw. privat nutzbaren Flächen einerseits und einem verbindlichen zeitlichen Rahmen für die Wiederherstellung der öffentlichen Zugänglichkeit über eine bündelnde öffentlich-rechtliche Vereinbarung angestrebt. Aus dem Blickwinkel der öffentlichen Interessen ist dabei der zeitliche Rahmen für die Schrittfolge der Bauabschnitte und deren Abgrenzung zu fixieren, aus dem Blickwinkel des Vorhabenträgers wird die Wirksamkeit der für die Maßnahmen erforderlichen Genehmigungen die Ausgangsbasis für den Fristlauf sein.

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...