Beschlussvorlage - 02/SVV/0895
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 99 - Horstweg - Ost
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Stadtentwicklung und Bauen
- Einreicher*:
- Herr Koppehele, Tel. 3215
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2002
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22.01.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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17.12.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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16.01.2003
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Erläuterung
1. Anlass
für die Planaufstellung
Für das
oben genannte Gebiet ist ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Die ca. 5,1 ha große Fläche befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches der
Satzung über den städtebaulichen Entwicklungsbereiches Babelsberg
(Entwicklungssatzung veröffentlicht im Amtsblatt 4/96 der Stadt Potsdam). Gemäß
§ 166 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde für den städtebaulichen Entwicklungsbereich
ohne Verzug Bebauungspläne aufzustellen.
Durch die
Aufstellung eines Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur
Entwicklung von Wohn- und Mischgebietsflächen erfolgen und das zulässige Maß
der Nutzung festgelegt werden. Weiterhin soll ein Teil der innerhalb des
Geltungsbereiches liegenden Kleingärten und Grünflächen dauerhaft gesichert
werden.
2. Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
Abgrenzung
nach Norden:
Grenze
zwischen Entwicklungsbereich und Sanierungsgebiet bzw. nördliche Grenzen der
Flurstücke 72, 71, 70 und 69, der Flur 14;
Abgrenzung
nach Osten:
Westliche
Grenze des Bebauungsplans Nr. 79 bzw. östliche Grenze der Flurstücke 69, 76 und
160 der Flur 14;
Abgrenzung
nach Süden:
Nördliche
Straßenbegrenzungslinie der Abfahrt Nuthestraße/Horstweg im Bebauungsplan Nr.
79 bzw. südliche Grenzen der Flurstücke 160 und 162 der Flur 14;
Abgrenzung
nach Westen:
Westliche
Grenze des Entwicklungsbereiches bzw. östliche Straßenbegrenzungslinie des
Horstweges entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 83, 78, 77, 76, 75,
73, 72 und 71 der Flur 14
Die
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt
dargestellt.
3. Bestehende
Situation
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans wird derzeit als Kleingartenland genutzt. In
der südwestlichen Ecke des Geltungsbereiches steht die sogenannte Moosvilla, in
der sich zwei Wohnungen befinden.
4. Ziel
der Planung
Ziel und
Zweck der Planung ist es, gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen zu entwickeln
und die erforderliche öffentliche Verkehrserschließung zu schaffen. Ein Teil
der bestehenden Kleingärten soll erhalten, dauerhaft gesichert und in das
System öfentlicher Fußwegeverbindungen eingebunden werden.
5. Planungsrechtliche
Grundlagen
Die zu treffenden Festsetzungen zu
Art und Maß der baulichen Nutzung werden aus dem FNP vom 04.10.2001
(Bekanntmachung der Genehmigung) in Verbindung mit der 12. Änderung des FNP im
Bereich des Entwicklungsbereichs Babelsberg festgelegten Rahmen entwickelt. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich innerhalb des förmlich
festgesetzten Entwicklungsbereiches Babelsberg (Satzung vom 10.04.1996).
6. Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl, S. 2141).
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der
Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen
durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können dann entstehen, wenn
die Stadt die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und
Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam
einstellt.
Die
Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den treuhänderischen
Entwicklungsträger aus dem Treuhandvermögen.