Beschlussvorlage - 18/SVV/0688
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck" Änderung des räumlichen Geltungsbereichs, Abwägung und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2018
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05.12.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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27.11.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 127 „Leipziger Dreieck“ ist nach § 9 Absatz 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck“ entschieden (gemäß Anlagen 4A und 4B).
- Der Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 bis 7).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Änderung des Geltungsbereichs und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck“ zu entscheiden sowie den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- und Verfahrenskosten
Für die Durchführung des Planverfahrens fallen Verfahrenskosten in einer Höhe von 83.813,13 € an, die in voller Höhe von der Landeshauptstadt Potsdam getragen werden. Diese Kosten fallen bis Ende 2018 an.
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird (siehe Anlage 1).
Folgekosten
Die zu erwartenden Folgekosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird (siehe Anlage 1).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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976,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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24,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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193,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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260,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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7
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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8
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(wie Dokument)
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12,7 MB
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