Beschlussvorlage - 19/SVV/0023
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführende Vorbereitung einer Straßenbahnverlängerung in den Potsdamer Norden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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30.01.2019
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06.03.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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26.02.2019
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Erledigt
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Ortsbeirat Fahrland
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Vorberatung
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20.02.2019
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Erledigt
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Ortsbeirat Neu Fahrland
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Vorberatung
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20.02.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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20.02.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle planerischen Voraussetzungen für eine Realisierung der Straßenbahnverlängerung in den Potsdamer Norden zur Erschließung des Entwicklungsgebiets Krampnitz sowie von Fahrland bis zu einem perspektivischen Endpunkt im Bereich der Regenbogenschule zu schaffen.
Neben der generellen Schaffung des dafür notwendigen Baurechts gehört dazu auch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, bei der die Planung der Straßenbahnverlängerung sowie die möglichen Beteiligungsformen transparent dargelegt werden.
Des Weiteren ist im Hinblick auf eine spätere Umsetzung der Straßenbahnerweiterung bereits frühzeitig auf eine finanzielle Unterstützung durch Fördermittel auf Bundes- und Landesebene hinzuarbeiten.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) trägt als zuständige Aufgabenträgerin und zuständige örtliche Behörde im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge die Verantwortung für die Bereitstellung eines leistungsfähigen übrigen öffentlichen Personennahverkehrsangebots (üÖPNV) auf ihrem Gebiet und ist für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevölkerung auf ihrem Gebiet zuständig. Sie trägt die Verantwortung für Planung, Organisation, Ausgestaltung und Finanzierung des üÖPNV, sofern er auf Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beruht. Zur Sicherstellung des üÖPNV bedient sich die LHP bekanntlich der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) und hat diese mittels des bestehenden, öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach den Bestimmungen der VO1370/2007 betraut.
Die Stadtverordnetenversammlung der LHP hat in Ihrer Sitzung am 03.04.2013 beschlossen, dass sowohl im Entwicklungsgebiet Krampnitz als auch entlang des Korridors der B2 eine Freihaltetrasse für die Erschließung des neuen Stadtteils durch den ÖPNV einschließlich einer Straßenbahnlinie einzuplanen und planerisch festzusetzen sind (DS 13/SVV/0128).
Infolgedessen wurde durch die Stadtverwaltung der LHP und der ViP eine Machbarkeitsuntersuchung beauftragt, welche die grundsätzliche Wirtschaftlichkeit, auch bis zu einem Endpunkt im Ortsteil Fahrland, nachgewiesen hat. Über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 02.12.2015 im Rahmen einer Mitteilungsvorlage Bericht erstattet (DS 15/SVV/0859). Dabei wurde eine Trassenführung empfohlen, welche ab dem derzeitigen Endpunkt am Campus Jungfernsee eine Parallelführung zur B2 bis zum Entwicklungsgebiet Krampnitz inklusive zweier Brückenneu- bzw. ausbauten im Ortsteil Neu-Fahrland vorsieht. Die Weiterführung westliche des Entwicklungsgebiets wurde entlang des Korridors der Gartenstraße im Ortsteil Fahrland empfohlen.
Darauf aufbauend wurden im Weiteren durch die Beteiligten LHP, Entwicklungsträger Potsdam GmbH (ETP), und ViP die Vorbereitung und Vergabe der nächsten Planungen bis zur Erstellung einer Entwurfsplanung durch die ViP vereinbart. Hiermit wird sowohl dem vorgenannten, als auch dem weiterführenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit dem Ziel, die Planung der Straßenbahnanbindung für das neue Wohngebiet zügig voranzutreiben (DS 18/SVV/0212) Rechnung getragen.
In diesem Zusammenhang wird derzeit eine Vorplanung für die Straßenbahnverlängerung in den Potsdamer Norden erstellt, wobei unter anderem verschiedene Varianten einer konkreten Trassenführung erarbeitet werden. Die Vorplanung mit der Empfehlung einer Vorzugslösung für die einzelnen Streckenabschnitte soll im ersten Quartal 2019 abgeschlossen werden. Darauf aufbauend könnte dann eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Im nächsten Schritt wird eine Entwurfsplanung einschließlich aller notwendigen Fachgutachten zu den zu erwartenden Auswirkungen der Maßnahme erstellt, welche die Grundlage für ein späteres Genehmigungsverfahren darstellt. Der Abschluss der Entwurfsplanung soll bis Mitte des Jahres 2019 erfolgen.
Aufgrund des deutlich gestiegenen Handlungsdrucks bei der Weiterführung der Straßenbahntrasse in den Potsdamer Norden infolge der anstehenden Entwicklungen im ehemaligen Kasernenstandort Krampnitz, soll mit vorliegender Beschlussempfehlung über die beauftragten Planungsleistungen hinaus auch die anschließende Genehmigungsplanung einschließlich eines Planfeststellungsverfahrens zur Schaffung von Baurecht auf den Weg gebracht werden.
Im Zuge dieser Planungsphase werden sämtliche Träger öffentlicher Belange eingebunden und mögliche Konflikte offengelegt. Ein flankierendes Kommunikationskonzept, das über die formale Bürgerbeteiligung hinausgeht, ermöglicht rechtzeitig auf bestehende Auswirkungen hinzuweisen und einen offenen Dialog zu führen.
Zum anderen wird mit der Genehmigungsplanung eine qualifizierte Kostenschätzung erstellt, welche dann eine geeignete Grundlage für die spätere Investitionsdarstellung bildet. In diesem Zusammenhang sind ebenso Abstimmungen zu Fördermitteln auf Bundes- und Landesebene notwendig, die durch die Darlegung der Volkswirtschaftlichkeit der Maßnahme (Nutzen-Kosten-Untersuchung, Standardisierte Bewertung) in einen Förderantrag münden.
Der Leistungsumfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die Inhalt des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die ViP sind, umfasst die Anforderungen, die zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevölkerung geboten sind. Die mit der Vorlage angezeigten Leistungen, welche von der LHP zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und sonstige Rahmenbedingungen für eine ausreichende Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 Abs. 1 ÖPNVG) für erforderlich angesehen werden, sollen mittels der Beschlussvorlage als Optionen in diesem Dienstleistungsauftrag eingeräumt werden.