Beschlussvorlage - 01/SVV/0134
Grunddaten
- Betreff:
-
Gremienbesetzung bei der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH (TGZP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2001
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Über die Fraktion der SPD wird: Herr
Mike Schubert
über die Fraktion der PDS wird: Herr
Edgar Backhaus
über die Fraktion der CDU wird: Herr
Dr. Wieland Niekisch
und seitens der Stadtverwaltung werden: Herr
Dieter Lehmann Frau Jutta Moll
mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat
der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH berufen.
Erläuterung
Begründung:
Vorbemerkungen:
Im Zuge der Stadtwerkebildung wurde die „alte" Gewerbezentren
Potsdam GmbH (GZP) umfirmiert in die Stadtwerke Potsdam GmbH.
Die TGZP („neue" GZP) nimmt nunmehr die Aufgaben der
„alten" GZP wahr.
Die Amtszeit des Aufsichtsrates (AR) der
"alten" GZP endete nach § 11 des Gesellschaftsvertrages
mit der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach der Bestellung beschließt, wobei das Jahr der Bestellung
nicht mitgerechnet wurde. Die Bestellung erfolgte 1995. Die
Amtszeit des Aufsichtsrates der GZP endete Ende 2000.
Der AR der GZP bestand bislang aus folgenden
Mitgliedern:
Frau Jutta Moll (Vorsitzende - von der
Stadtverwaltung)
Frau Ute Platzeck (stellvertretende Vorsitzende
- Vertreterin der StW)
Herr Dieter Lehmann (Vertreter der
Stadtverwaltung)
Zur Aufsichtsratsbesetzung bei der TGZP:
Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages hat die TGZP einen Aufsichtsrat,
der wiederum
(wie
bei GZP) aus maximal fünf Mitgliedern besteht, die ihr Amt ehrenamtlich
versehen.
Nach § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages
werden in den Aufsichtsrat aus der Stadtverwaltung Potsdam zwei
Vertreter, aus der Stadtverordnetenversammlung drei Vertreter
berufen.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrates werden aus der Mitte des Aufsichtsrates von dessen Mitgliedern
gewählt.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der
TGZP dauert bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Bestellung
beschließt, wobei das Jahr der Bestellung nicht mitgerechnet wird. Eine erneute
Bestellung von AR-Mitgliedern ist zulässig. Scheidet ein Mitglied
vorzeitig aus, so wird für den Rest der Amtszeit des
Aufsichtsrates ein Nachfolger bestellt. Jeder Entsendungsberechtigte
kann unabhängig davon die von ihm entsandten Mitglieder abberufen und durch
andere ersetzen.
Die Mitgliedschaft endet, wenn ein Mitglied
aus dem Amt ausscheidet oder das Mandat verliert, das für seine
Bestellung maßgebend war. Unabhängig kann jedes Mitglied des AR sein
Amt, unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist, durch schriftliche Mitteilung
an die Gesellschaft niederlegen.
Gemäß §
35 Abs. 2 Ziff. 6 GO i.V. mit § 104 Abs. 1,2 GO obliegt der StW die Bestellung
ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.
Die Besetzung der seitens der
Stadtverordnetenversammlung für den Aufsichtsrat der TGZP
zu stellenden 3 Mitglieder erfolgt entsprechend § 50 Abs. 2 GO i.V. mit § 104
Abs. 1 GO nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der Fraktionen
(Hare-Niemeyer-Verfahren).
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 GO i.V. mit § 104
Abs. 1,2 GO berechnet sich die AR-Besetzung wie folgt:
Sitze
der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen
Fraktion
Mitgliederzahl
aller Fraktionen
Demnach würde sich jetzt die Sitzverteilung
im AR der TGZP (aus den Reihen der Stadtverordnetenversammlung)
wie folgt ergeben:
50 Mitglieder der StW, zzgl. OBM, davon 6
Fraktionen = 49 Sitze davon 20 SPD; 15 PDS; 6 CDU; 3 B90/Grüne; 3
Die Andere; 2 BüBü.
SPD = 3x20/49 = 1 ,2245 Sitze 1
Sitz
PDS =3x1 5/49 = 0,91 84 Sitze 1 Sitz
CDU =3x
6/49
= 0,3673 Sitze 1 Sitz
B90/Gr. = 3x 3/49 = 0,1837 Sitze 0 Sitz
Die Andere = 3x 3/49
= 0,1837 Sitze 0 Sitz
BüBü = 3x 2/49 = 0,1224 Sitze 0 Sitz
Die im Beschlusstext genannten - über die StW
zu bestimmenden - städtischen Aufsichtsratsmitglieder der TGZP
wurden der Beteiligungssteuerung von den Fraktionen mitgeteilt.
Die Vertreter aus der Stadtverwaltung wurden
der Beteiligungssteuerung auf Vorschlag des Unternehmens benannt.
Für den Gesellschaftsvertrag der TGZP liegt
die Genehmigung des Ministeriums des Innern vor.