Beschlussvorlage - 01/SVV/0134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Über die Fraktion der SPD wird: Herr Mike Schubert

über die Fraktion der PDS wird: Herr Edgar Backhaus

über die Fraktion der CDU wird: Herr Dr. Wieland Niekisch

 

und seitens der Stadtverwaltung werden: Herr Dieter Lehmann Frau Jutta Moll

 

mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH berufen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Vorbemerkungen:

Im Zuge der Stadtwerkebildung wurde die „alte" Gewerbezentren Potsdam GmbH (GZP) umfirmiert in die Stadtwerke Potsdam GmbH. Die TGZP („neue" GZP) nimmt nunmehr die Aufgaben der „alten" GZP wahr.

Die Amtszeit des Aufsichtsrates (AR) der "alten" GZP endete nach § 11 des Gesellschafts­vertrages mit der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Bestellung beschließt, wobei das Jahr der Bestellung nicht mitgerechnet wurde. Die Bestellung erfolgte 1995. Die Amtszeit des Aufsichtsrates der GZP endete Ende 2000.

Der AR der GZP bestand bislang aus folgenden Mitgliedern:

Frau Jutta Moll (Vorsitzende - von der Stadtverwaltung)

Frau Ute Platzeck (stellvertretende Vorsitzende - Vertreterin der StW)

Herr Dieter Lehmann (Vertreter der Stadtverwaltung)

Zur Aufsichtsratsbesetzung bei der TGZP:

Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages hat die TGZP einen Aufsichtsrat, der wiederum

(wie bei GZP) aus maximal fünf Mitgliedern besteht, die ihr Amt ehrenamtlich versehen.

Nach § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages werden in den Aufsichtsrat aus der Stadtverwaltung Potsdam zwei Vertreter, aus der Stadtverordnetenversammlung drei Vertreter berufen.

Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates werden aus der Mitte des Aufsichtsrates von dessen Mitgliedern gewählt.

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der TGZP dauert bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Bestellung beschließt, wobei das Jahr der Bestellung nicht mitgerechnet wird. Eine erneute Bestellung von AR-Mitgliedern ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird für den Rest der Amtszeit des Aufsichtsrates ein Nachfolger bestellt. Jeder Entsendungs­berechtigte kann unabhängig davon die von ihm entsandten Mitglieder abberufen und durch andere ersetzen.

Die Mitgliedschaft endet, wenn ein Mitglied aus dem Amt ausscheidet oder das Mandat verliert, das für seine Bestellung maßgebend war. Unabhängig kann jedes Mitglied des AR sein Amt, unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist, durch schriftliche Mitteilung an die Gesellschaft niederlegen.

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 GO i.V. mit § 104 Abs. 1,2 GO obliegt der StW die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.

Die Besetzung der seitens der Stadtverordnetenversammlung für den Aufsichtsrat der TGZP zu stellenden 3 Mitglieder erfolgt entsprechend § 50 Abs. 2 GO i.V. mit § 104 Abs. 1 GO nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der Fraktionen (Hare-Niemeyer-Verfahren).

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 GO i.V. mit § 104 Abs. 1,2 GO berechnet sich die AR-Besetzung wie folgt:

Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Mitgliederzahl aller Fraktionen

Demnach würde sich jetzt die Sitzverteilung im AR der TGZP (aus den Reihen der Stadtverordnetenversammlung) wie folgt ergeben:

50 Mitglieder der StW, zzgl. OBM, davon 6 Fraktionen = 49 Sitze davon 20 SPD; 15 PDS; 6 CDU; 3 B90/Grüne; 3 Die Andere; 2 BüBü.

SPD             = 3x20/49 = 1 ,2245 Sitze  1 Sitz

PDS                    =3x1 5/49 = 0,91 84 Sitze                    1 Sitz

CDU                    =3x 6/49 = 0,3673 Sitze                    1 Sitz

B90/Gr.          = 3x 3/49 = 0,1837 Sitze                    0 Sitz

Die Andere     = 3x 3/49 = 0,1837 Sitze                    0 Sitz

BüBü            = 3x 2/49 = 0,1224 Sitze                    0 Sitz

Die im Beschlusstext genannten - über die StW zu bestimmenden - städtischen Aufsichtsratsmitglieder der TGZP wurden der Beteiligungssteuerung von den Fraktionen mitgeteilt.

Die Vertreter aus der Stadtverwaltung wurden der Beteiligungssteuerung auf Vorschlag des Unternehmens benannt.

Für den Gesellschaftsvertrag der TGZP liegt die Genehmigung des Ministeriums des Innern vor.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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