Beschlussvorlage - 03/SVV/0089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2001 des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung wird dieser beschlossen.

 

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 229.713,34 DM (= 117.450,57 € ) ist zur Einstellung in die Rücklagen (111.972,38 DM = 57.250,57 € ) und zur Abführung an den städtischen Haushalt (117.740,96 DM = 60.200 € ) zu verwenden.

 

3. Der Werkleitung des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung, vertreten durch den Werkleiter, Herrn Hans-Joachim Schwanke und den stellvertretenden Werkleiter, Herrn Norbert Schultz, wird für das Wirtschaftsjahr 2001 Entlastung erteilt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die Stadt-verordnetenversammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 Ziff. 22 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung. 

 

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung zum 31.12.2001 wurde von der DEUTRAG Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft im Auftrag des Landesrechnungshofes Brandenburg geprüft und mit nachfolgendem Bestätigungsvermerk versehen.

 

„Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss der Stadtbeleuchtung Potsdam (Eigenbetrieb der kreisfreien Stadt Potsdam) zum 31.12.2001 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Der vollständige Jahresabschlussbericht liegt im Bereich Beteiligungssteuerung vor.

 

 

 

 

Anlagen:

 

- Bilanz zum 31.12.2001

- Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2001

- Anhang

- Bestätigungsvermerk der DEUTRAG vom 30.05.2002

- Lagebericht zum 31.12.2001

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entsprechend § 7 Nr. 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung.

 

Es wird vorgeschlagen, dass ein Teil des Jahresüberschusses in Höhe von 117.740,96 DM (60.200 € ) an den städtischen Haushalt abgeführt wird.

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