Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0176
Grunddaten
- Betreff:
-
Studentisches Kultur- und Begegnungszentrum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Stadtentwicklung und Bauen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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07.03.2001
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung hat die
Verwaltung mit Drucksache Nr. 00/915/1 "Gebäude in der Innenstadt für
eine studentische Nutzung" beauftragt zu prüfen, ob in der Innenstadt ein
geeignetes Gebäude zur Verfügung gestellt werden kann.
Zwischenergebnis
Die Stadtverwaltung und der Sanierungsträger
Potsdam haben den Studentenvertretern die Mitnutzung des Kulturhauses
Altes Rathaus angeboten - dort die beiden Gaststätten im Untergeschoss, zwei
Räume im Dachgeschoss und zwei Büroräume.
Die Nutzung dieser Räume
wurde von den Studentenvertretern abgelehnt. Gründe für die Ablehnung sind
- der
Umstand, dass es sich um eine untergeordnete Mitnutzung handelt und das Haus
nicht das Image eines "Studentenhauses" hat bzw. bekommt
und damit kein Ort studentischer Identifikation werden kann
- die
Zahl der Räume nicht ausreichend ist und die angebotenen Räume für die geplante
Nutzung (Kulturarbeit) überwiegend ungeeignet sind.
Diese Ablehnung wurde als endgültig bezeichnet.
Anders sähe die Haltung der Studentenvertreter nach eigener Aussage
aus, wenn das Alte Rathaus überwiegend für studentische Arbeit zur Verfügung
stünde und andere Nutzer das Gastrecht hätten.
Nach diesem Ergebnis wurde eine Liste von
Grundstücken mit Gebäuden erarbeitet, die geeignet erscheinen, die
genannten Kriterien annähernd zu erfüllen. Dabei stellte sich heraus, dass der
größte Teil städtische Grundstücke in der Innenstadt bereits
veräußert wurden und nur noch wenige zur Verfügung stehen. In einem gemeinsamen
Termin Anfang März werden die Grundstücke mit den Studentenvertretern
besichtigt. Vom Ergebnis dieser Besichtigung und des Gespräches hängt das
weitere Vorgehen ab.