Beschlussvorlage - 01/SVV/0412
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung Brandenburger Vorstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Fb Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.07.2001
|
Erläuterung
Mit der Erhaltungssatzung für die Brandenburger Vorstadt
soll die noch weitgehend vorhandene, ursprüngliche städtebauliche,
gestalterische und bauliche Eigenart des Viertels bewahrt werden. Der
Stadtgrundriss ist vollständig erhalten geblieben und nahezu geschlossen
bebaut. Nachverdichtungspotenziale gibt es nur vereinzelt. Die Bebauung stammt
vorwiegend aus der Zeit zwischen 1850 und dem Ersten Weltkrieg.
Charakteristisch sind die Gebäudeensembles aus einheitlichen Typen in
Abschnitten sowie vielfältige Formen des Jugendstils.
Wegen der besonderen Lage zwischen Park Sanssouci, der
barocken Innenstadt und dem Havelufer sowie wegen des Angebots an hochwertigem
Wohnraum ist die Brandenburger Vorstadt ein beliebtes Wohngebiet. Der Gebäudebestand
ist weitgehend stabil. Leerstand ist selten. Viele Gebäude, Nebengebäude und
Freianlagen wurden in den letzten Jahren behutsam und im Sinne der
Erhaltungssatzung saniert.
Bereits in der Räumlichen Bereichsentwicklungsplanung für
die Brandenburger Vorstadt von 1994 wurde die Erhaltungssatzung zusammen mit
einer Gestaltungssatzung als wichtiges Instrument zur Sicherung der
städtebaulichen Eigenart des Gebiets einschließlich einer Abgrenzung für den
Geltungsbereich vorgeschlagen.
Am 31.03.1999 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Potsdam gemäß § 172 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer Erhaltungssatzung
für die Brandenburger Vorstadt.
Im Zuge der anschließenden Bearbeitung wurde der
Geltungsbereich verändert. Der Bereich nördlich der Lennéstraße wurde aus dem
Geltungsbereich der Satzung herausgenommen. Wegen des umfangreichen
städtebaulichen Regelungsbedarfs für die großen und tiefen Grundstücke wird für
diese Flächen ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Erhaltungsgrundsätze für
diesen Bereich werden im Bebauungsplan geregelt.
Im Rahmen einer ersten Ämterrunde wurden bereits im Januar
1999 städtebauliche und genehmigungsrechtliche Belange im Zusammenhang mit
einer Erhaltungssatzung für die Brandenburger Vorstadt erörtert. Parallel zu
den Grundlagen für die Erhaltungssatzung wurden die Grundlagen für die
Gestaltungssatzung erarbeitet. Die Gebietsabgrenzung beider Satzungen ist
identisch.
Ende April 200 fand eine zweite Ämterrunde zur Erörterung
des Entwurfs der Erhaltungssatzung statt. Im Anschluss daran nahmen die Ämter
schriftlich zum vorliegenden Entwurf Stellung.
Der überarbeitete Entwurf der Erhaltungssatzung wurde in den
Räumen der Stadtverwaltung vom 28.08. bis 15.09.2000 ausgelegt.
Am 31. August 2000 fand eine öffentliche Bürgerversammlung
in der Brandenburger Vorstadt statt. Der Leiter des Stadtplanungsamtes, Herr
Goetzmann, erklärte in einer Einführung den rechtlichen Stellenwert und die
Auswirkungen der Erhaltungssatzung. Ebenso stellte er den Unterschied zur
Gestaltungssatzung dar, die parallel zur Erhaltungssatzung erarbeitet wird.
Von der Gruppe Planwerk wurden die
entwicklungsgeschichtlichen Siedlungs- und Bebauungsstrukturen und die zu
erhaltende städtebauliche Eigenart der Brandenburger Vorstadt vorgestellt. Sie
bilden die Grundlagen zur Begründung der Satzung. Weiterhin wurden die Inhalte
des Leitfadens zur Erhaltungssatzung erklärt, der als Arbeitshilfe zur
Anwendung der Satzung dient.
Die Reaktionen der Anwesenden auf die Regelungsinhalte der
Erhaltungssatzung waren überwiegend positiv. Eine Bürger bemängelten die späte
Beauftragung zur Erarbeitung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung durch die
Stadt Potsdam, da bereits viele Gebäude in der Vorstadt saniert wurden.
Insbesondere würden viele der neu gestalteten Vorgärten, aber auch
Dachaufstockungen und Fassadensanierungen nach der Sanierung nun störend
wirken.
Das Interesse an der Bewahrung besonderer Details wie Türen
und Tore, aber auch Flure und Treppenhäuser war groß. Hier wurde durch die
Gruppe Planwerk nochmals auf die Regelung der Gestaltungssatzung hingewiesen.
Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass bei beiden Satzungen das öffentliche
Interesse im Vordergrund stehe, Innenbereiche also nur bei besonderer
kultur-historischer Bedeutung geschützt werden können.
Darauf hin regten einige Bürger an, die Brandenburger
Vorstadt als Denkmalbereich auszuweisen bzw. weitere Gebäude unter
Denkmalschutz zu stellen.
Die Frage der Unterbringung von Stellplätzen, insbesondere
auf privaten Grundstücken wurde sehr kontrovers diskutiert, wobei der Erhalt
der grüngeprägten Grundstücke und Blockinnenbereiche stärker befürwortet wurde.
Auch die Gestaltung der Straßen und Gehwege wurde
diskutiert. Der Erhalt der Pflasterung wurde bis auf den Bereich
Krankenhausausfahrt / Zimmerstraße befürwortet, jedoch wurde eine rasche
Sanierung der Gehwege und Straßen eingefordert, da viele Setzungen und
Unebenheiten den Geh- und Fahrkomfort stark einschränkten.
Die Anregung und Bedenken aus der Bürgerversammlung und der
öffentlichen Auslegung wurden geprüft und nach Abwägung in den Entwurf
eingearbeitet.
Dem Vorschlag, den Bereich um die Stiftstraße in den
Geltungsbereich der Erhaltungssatzung einzubeziehen, wurde nicht gefolgt, da
dieser Bereich in seiner städtebaulichen Eigenart relativ heterogen ist und er
in anderen städtebaulichen Zusammenhängen steht.
Mit dem Satzungsbeschluss über die Erhaltungssatzung für die
Brandenburger Vorstadt wird der Verwaltung ein Leitfaden als Instrument zur
Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe die Beurteilung von Bauvorhaben gemäß dem
Charakter der Brandenburger Vorstadt erfolgen kann.