Antrag - 22/SVV/0888

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) wird der Hauptausschuss auf Vorschlag der Fraktionen mit folgenden Mitgliedern neu besetzt:
  

Fraktion SPD   Frau Dr. Sarah Zalfen    Herr Dr. Hagen Wegewitz

    Herr Pete Heuer

  

Fraktion Bündnis 90/    Frau Saskia Hüneke   Herr Dr. Gert Zöller

Die Grünen         Herr Andreas Walter

  

Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam   Herr Stefan Wollenberg    Frau Dr. Sigrid Müller

    

Fraktion CDU  Herr  Matthias Finken     Herr Dr. Wieland Niekisch

  

Fraktion DIE aNDERE    Herr Falk Richter   Herr André Tomczak

 

Fraktion AfD    Herr Chaled-Uwe Said

 

Fraktion der Freien Demokraten   Herr Björn Teuteberg

 

Fraktion Bürgerbündnis    Herr Wolfhard Kirsch

 

Fraktion DIE LINKE Herr Dr. H.-J. Scharfenberg


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Fraktion DIE LINKE hat mit Schreiben vom 28.09.2022 angezeigt, dass 8 Fraktionsmitglieder aus der Fraktion ausgetreten sind, so dass diese Fraktion jetzt aus 2 Mitgliedern besteht.

Mit Schreiben vom 28.09.2022 wurde die Bildung einer Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam angezeigt, der 8 Mitglieder angehören.

 

Gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf muss ein Ausschuss neu gebildet werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr den Stärkeverhältnissen der Fraktionen entspricht. Dieser Antrag liegt von der Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam vor. Demzufolge ist der Hauptausschuss neu zu bilden und zu besetzen sowie durch offenen Wahlbeschluss über die Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf zu entscheiden.

 

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit den Hauptausschuss als beschließenden Ausschuss rechtsicher zu bilden. Bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist eine Sitzung des Ausschusses am 12.10.2022 einberufen. Auf der Tagesordnung stehen auch Beschlussvorlagen, die vom Hauptausschuss zu entscheiden sind.

 

 

Gemäß § 41 Abs. 2 BbgKVerf berechnet sich die Sitzverteilung wie folgt:


Sitze der Fraktionen=Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD  16 x 11/51 = 3,45 3 Sitze

Fraktion ndnis 90/Die Grünen 16 x 10/51 = 3,14 3 Sitze

Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam 16 x   8/51 = 2,51 2 Sitz

Fraktion CDU 16 x   6/51 = 1,88 2 Sitz

Fraktion DIE aNDERE 16 x   6/51 = 1,88 2 Sitz

Fraktion AfD  16 x   3/51 = 0,94  1 Sitz

Fraktion Freie Demokraten  16 x   3/51 = 0.94  1 Sitz

Fraktion rgerbündnis 16 x   2/51 = 0.63  1 Sitz

Fraktion DIE LINKE 16 x   2/51 = 0.63  1 Sitz

 

 

 

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