Antrag - 00/SVV/0988
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung Freie Träger der Kultur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Grüne/B90
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
06.12.2000
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Um die strukturelle
Gefährdung der freien Kulturträger durch Wegfall der ABM- und SAM-Förderung
zu verhindern, wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Haushaltsstelle34000.70301
nach Rechtskraft des Haushaltes 2001 um 150 TDM zu erhöhen. Die Deckung erfolgt
aus Einnahmen aus einer erhöhten Gewinnausschüttung der EVP. Diese
Erhöhung erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Ministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kultur wie angekündigt für eine
zweijährige Übergangsfinanzierung der wichtigsten, für den
qualifizierten Bereich unverzichtbaren Personalstellen den gleichen Betrag
hinzufügt.
Ab dem Jahr 2002 ist ein mit dem Land abgestimmter
Finanzierungsplan vorzulegen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Schritte zu
sichern und einen entsprechenden
Förderantrag beim Land einzureichen. Die Auswahl der gesondert geförderten Stellen soll durch das Kulturamt im
Zusammenwirken mit dem Beirat für kulturelle
Projektförderung erfolgen.
Erläuterung
Begründung:
Durch den Wegfall der ABM und SAM-Förderungen sind für das Kulturleben der Stadt und der Region unverzichtbare Angebote freier Kulturträger nicht mehr personell abgesichert. Insbesondere die Stellen der Geschäftsführer und Programmmacher sind aber nur mit qualifiziertem und erfahrenem Personal weiterzuführen; das vielfach; da in den letzten Jahren über ABM / SAM finanziell; auch individuell nicht mehr die formalen Fördervoraussetzungen erfüllt. Gerade unter dem Aspekt der Haushaltskonsolidierung ist aber die Kontinuität der Einrichtungen und ihrer Leistungen nötig.
Das MWFK
hat in Aussicht gestellt, bei einer entsprechenden Initiative der Kommune für
eine zweijährige Übergangsphase ein solches Sonderprogramm mit 50 % gegen zu
finanzieren; wenn eine anschließend gesicherte Finanzierung nachgewiesen wird.
Mit den dann zusätzlich verfügbaren 300.00,00 DM könnten, die grundsätzliche
Finanzierung der Programmangebote der freien, insbesondere der soziokulturellen
Träger über die laufenden Betriebskostenzuschüsse gemäß Beschluss zum Haushalt
2001 gesichert; ca. 4-6 ansonsten wegfallende Stellen gesichert werden. Eine
volle Übernahme dieses Betrages durch die Stadt ab dem Haushaltsjahr 2003 ist
angesichts des dann durch die Auflösung der BPP einsetzenden Spareffektes
gerechtfertigt und finanzierbar.