Antrag - 00/SVV/0988

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Um die strukturelle Gefährdung der freien Kulturträger durch Wegfall der ABM- und SAM-Förderung zu verhindern, wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Haushaltsstelle34000.70301 nach Rechtskraft des Haushaltes 2001 um 150 TDM zu erhöhen. Die Deckung erfolgt aus Einnahmen aus einer erhöhten Gewinnausschüttung der EVP. Diese Erhöhung erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wie angekündigt für eine zweijährige Übergangsfinanzierung der wichtigsten, für den qualifizierten Bereich unverzichtbaren Personalstellen den gleichen Betrag hinzufügt.

Ab dem Jahr 2002 ist ein mit dem Land abgestimmter Finanzierungsplan vorzulegen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Schritte zu sichern und einen entsprechenden Förderantrag beim Land einzureichen. Die Auswahl der gesondert geförderten Stellen soll durch das Kulturamt im Zusammenwirken mit dem Beirat für kulturelle Projektförderung erfolgen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Durch den Wegfall der ABM und SAM-Förderungen sind für das Kulturleben der Stadt und der Region unverzichtbare Angebote freier Kulturträger nicht mehr personell abgesichert. Insbesondere die Stellen der Geschäftsführer und Programmmacher sind aber nur mit qualifiziertem und erfahrenem Personal weiterzuführen; das vielfach; da in den letzten Jahren über ABM / SAM finanziell; auch individuell nicht mehr die formalen Fördervoraussetzungen erfüllt. Gerade unter dem Aspekt der Haushaltskonsolidierung ist aber die Kontinuität der Einrichtungen und ihrer Leistungen nötig.

Das MWFK hat in Aussicht gestellt, bei einer entsprechenden Initiative der Kommune für eine zweijährige Übergangsphase ein solches Sonderprogramm mit 50 % gegen zu finanzieren; wenn eine anschließend gesicherte Finanzierung nachgewiesen wird. Mit den dann zusätzlich verfügbaren 300.00,00 DM könnten, die grundsätzliche Finanzierung der Programmangebote der freien, insbesondere der soziokulturellen Träger über die laufenden Betriebskostenzuschüsse gemäß Beschluss zum Haushalt 2001 gesichert; ca. 4-6 ansonsten wegfallende Stellen gesichert werden. Eine volle Übernahme dieses Betrages durch die Stadt ab dem Haushaltsjahr 2003 ist angesichts des dann durch die Auflösung der BPP einsetzenden Spareffektes gerechtfertigt und finanzierbar.

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