Beschlussvorlage - 03/SVV/0601
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssperren 2003
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- FB Beteiligungs-, Personal- und Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.09.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt die vom Kämmerer gemäß § 82 Abs. 1 GO verhängte
haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis. (Anlage 1)
2.
Die
Bewirtschaftungssperre gem. § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003
wird bei den in Anlage 2 aufgeführten Ausgabeermächtigungen ganz bzw. teilweise
aufgehoben.
3. Zur weiteren Behandlung der Bewirtschaftungssperren wird eine Entsperrungskommission eingesetzt, die der StVV über weitere Mittelentsperrungen Vorschläge unterbreitet. Die Kommission setzt sich zusammen aus: Oberbürgermeister, Geschäftsbereichsleiter 1, 2, 3, 4, Vorsitzende der StVV, Fraktionsvorsitzende sowie die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften. Die Federführung der Kommission hat der Geschäftsbereichsleiter 1.
Erläuterung
Begründung:
Zu 1
Mit Erlass vom 02.Juli 2003 hat das Ministerium des Inneren
die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2003
unter strengen Auflagen und Berichtspflichten genehmigt. In dem Erlass wird die
Erwartung der Kommunalaufsichtsbehörde unterstrichen, dass der Kämmerer wegen
der eingetretenen Einnahmeverschlechterungen seiner Verpflichtung nach § 82 GO
nachkommt und unmittelbar nach In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung eine der
Haushaltssituation angepasste Haushaltssperre verhängt. Dabei ist der Kämmerer
nicht an die in der Haushaltssatzung bereits festgesetzte Sperre gebunden. Über
die im Einzelnen getroffenen Festsetzungen ist der Kommunalaufsichtsbehörde zu
berichten.
Die Verfügung des Kämmerers über die Verhängung einer
Haushaltssperre gem. § 82 GO ist dem Begründungsteil als Anlage 1 beigefügt.
Zu 2
Die Freigabe orientiert
sich an den Erkenntnissen, die im Rahmen des Haushaltsdurchführungscontrolling
gewonnen werden konnten. Bei den zur Freigabe empfohlenen Ausgabeermächtigungen
handelt es sich um solche Aufgaben, die entweder dem pflichtigen Bereich im
engeren Sinne zuzuordnen sind oder durch Einnahmen vollständig refinanziert
werden (insbesondere kostenrechnende Einrichtung Rettungsdienst). Die Summe der
danach freigegebenen Ausgabeermächtigungen, welche die Gesamtsumme der maximal
zu entsperrenden Beträge mindert, ist in Anlage 2 ersichtlich.
Zu 3
Um die Einhaltung der Haushaltsperre und die Verteilung der
maximalen Entsperrungssummen in einem geordneten, möglichst überschaubaren
Verfahren zum Umgang mit den hauptsächlich im 4. Quartal d.J. anstehenden
Entsperrungen gewährleisten zu können, wird der Stadtverordnetenversammlung
vorgeschlagen, eine Entsperrungskommission einzurichten, die über die
Entsperrungsanträge aus den Geschäftsbereichen berät und der
Stadtverordnetenversammlung Vorschläge zur Entscheidung unterbreitet. Die
Geschäftsstelle der Entsperrungskommission wird dem Fachbereich 11 übertragen,
der die Sitzungen vorbereitet. Die Zusammensetzung der Kommission soll sowohl
die fachliche Sicht der Verwaltung als auch den politischen Willen der
Stadtverordneten berücksichtigen. Aus diesem Grund werden auch die Vorsitzende
der Stadtverordnetenversammlung, die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen,
Wirtschaft und Liegenschaften sowie die Fraktionsvorsitzenden vorgeschlagen.
Anlage 1
1 |
04. August 2003 |
Herr Exner, 1020
Büro Oberbürgermeister
Geschäftsbereiche 1,2,3,4
Alle Fachbereiche per Group Wise
Haushaltssperre
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 05. August 2003 wird die vom Ministerium des Inneren als
Kommunalaufsichtsbehörde genehmigte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003
öffentlich bekanntgemacht. Mit diesem Tage endet die Phase der vorläufigen
Haushaltsführung mit den rechtlichen Einschränkungen des § 80 GO. Wie bereits
mit Rundschreiben vom 14.07.2003 mitgeteilt wurde, hat das Ministerium des
Inneren die Genehmigung der Haushaltssatzung nur unter strengen Auflagen und
Berichtspflichten erteilt. Explizit wurde in der Genehmigung die Erwartung
formuliert, dass der Kämmerer seiner Verpflichtung nach § 82 GO nachkommt und
unmittelbar nach In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung eine der
Haushaltssituation angepasste Haushaltssperre verhängt. Über die im Einzelnen
getroffenen Festsetzungen ist dem Ministerium des Inneren zu berichten.
Gemäß § 82 GO verhänge ich mit dem heutigen Tag eine
haushaltswirtschaftliche Sperre, da die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben
eine erhebliche Erhöhung des veranschlagten Fehlbedarfes verursachen wird.
Allein bei den allgemeinen Deckungsmitteln sind
Mindereinnahmen in Höhe von 12,6 Mio Euro zu verzeichnen. So sinken die
Einnahmen aus allgemeinen Schlüsselzuweisungen um 7,6 Mio Euro sowie die
Einnahmen aus dem Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer um 4 Mio Euro. Zudem
sind in Auswirkung der weiteren Kürzungen der speziellen Landeszuweisungen
Mindereinnahmen von 1 Mio Euro festzustellen. Hinzu kommen voraussichtliche
Mehrausgaben im Einzelplan 4 für soziale Leistungen, die zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht verlässlich quantifizierbar sind.
Aus diesem Grund wird zusätzlich zu den bestehenden
und in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 geregelten
Bewirtschaftungssperren im Verwaltungshaushalt eine Haushaltssperre gem. § 82
GO in Höhe von 3,5 % verhängt, so dass insgesamt 11 % der veranschlagten
Ausgabeermächtigungen nicht in Anspruch genommen werden dürfen. Von der
Haushaltssperre ausgenommen sind solche Ausgabeansätze, die zu 100 % durch
Einnahmen aus Fördermitteln des Bundes, des Landes oder Sonstiger gedeckt sind.
Eine Übersicht über die durch die Bewirtschaftungssperren
gem. § 4 Nr. 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 sowie der
Haushaltssperre gem. § 82 GO verfügbaren bzw. gesperrten Ausgabeermächtigungen
ist diesem Schreiben beigefügt. Darin sind auch solche Ausgabeermächtigungen
aufgeführt, bei denen die Bewirtschaftungs- bzw. Haushaltssperre ganz oder
teilweise aufgehoben wird; soweit dafür hinsichtlich der Bewirtschaftungssperre
ein Beschluss der StVV notwendig ist, ist vor Inanspruchnahme die Sitzung der
StVV am 03.09.2003 abzuwarten.
Über die Freigabe der gesperrten Ausgabeermächtigungen in
Höhe von bis zu 3,5 % (=Haushaltssperre) entscheidet auf begründeten Antrag der
Kämmerer. Die Anträge sind über den zuständigen Geschäftsbereichsleiter an die
Finanzsteuerung zu richten.
Jede darüber hinausgehende Entsperrung im Sinne von § 4 Nr.
6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 (=Bewirtschaftungssperre)
bedarf der Freigabe der Stadtverordnetenversammlung. Zur Vorbereitung der
Beschlüsse wird -wie bereits im Vorjahr- eine Entsperrungskommission
vorgeschlagen, die die Freigabeanträge der Fachbereiche prüft, bevor ein
Entscheidungsvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung erarbeitet wird.
Zugleich wird eine Haushaltssperre im Vermögenshaushalt
verhängt. Diese erstreckt sich auf alle Ausgabeermächtigungen (auch auf noch
nicht in Anspruch genommene Haushaltsausgabereste). Soweit diese zur dringenden
Aufgabenerfüllung von den Fachbereichen in Anspruch genommen werden sollen, ist
ein begründeter Entsperrungsantrag an die Finanzsteuerung zu richten. Die
Freigabe von Ausgabeermächtigungen ist vorrangig für die Fortführung
begonnener Massnahmen möglich. Darüber hinaus können Entsperrungen für
solche Ausgabeermächtigungen vorgenommen werden, bei denen der Einsatz von Fördermitteln
geplant ist. Den Freigabeanträgen der Fachbereiche sind insoweit entsprechende
haushaltsbegründende Unterlagen beizufügen. Ausgabeermächtigungen, die
ausschließlich aus städtischen Eigenmitteln finanziert werden, genießen in
diesem Zusammenhang die niedrigste Priorität.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Exner
Anlage
2
Überblick über Mittelsperren, die Entwicklung des strukturellen
Defizits und notwendige Entsperrungen |
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strukturelles Defizit Plan 2003 |
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22,43 Mio |
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strukturelles Defizit lt. Festsetzungen zur
Bewirtschaftungssperre in der HH-Satzung |
18,93 Mio |
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7,50% |
11,00% |
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strukturelles Defizit Plan 2003 |
-22.429.900,00 |
-22.429.900,00 |
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vor. Mindereinn./ Mehrausg. * |
-12.600.000,00 |
-12.600.000,00 |
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strukturelles Defizit neu |
-35.029.900,00 |
-35.029.900,00 |
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Mittelsperre |
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26.000.985,00 |
38.134.778,00 |
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strukturelles Defizit neu (rechnerisch) |
-9.028.915,00 |
3.104.878,00 |
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neue Vorgabe strukturelles Defizit |
-22.429.900,00 |
-22.429.900,00 |
(lt. Plan) |
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maximal freizugebender Betrag |
13.400.985,00 |
25.534.778,00 |
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Anteil der gesperrten |
pH |
11.083.687,50 |
16.256.075,00 |
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Summen nach |
pG |
12.376.635,00 |
18.152.398,00 |
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Kategorien |
f |
2.540.662,50 |
3.726.305,00 |
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* evtl. Mehrausgaben in der Sozialhilfe sind noch nicht
berücksichtigt (noch nicht quantifizierbar) |
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11 % Mittelsperre |
entsperrter Betrag |
verbleibende Mittelsperre |
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notwendige Freigaben insgesamt |
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-15.707.083,50 |
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davon: SN 4 |
95% * |
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8.461.288,00 |
|
-4.615.248,00 |
|
3.846.040,00 |
|
Gebäudebew. (inn. Verr.) |
|
213.774,00 |
|
-213.774,00 |
|
0,00 |
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|
41000.73100 |
Deckungskreis Sozialhilfe |
|
2.572.658,00 |
|
-2.572.658,00 |
|
0,00 |
z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen,
Leistungen nach dem |
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Grundsicherungsgesetz |
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Mehrausgaben Sozialhilfe (sehr wahrscheinlich aber nicht
quantifizierbar) |
46470.71800 |
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|
3.292.058,00 |
|
-3.292.058,00 |
|
0,00 |
Zuschuss Betriebskosten für freie Träger Kita |
60100.50000 |
95% * |
|
129.580,00 |
|
-70.680,00 |
|
58.900,00 |
Gebäudeunterhaltung für sämtliche Gebäude der Stadtverwaltung |
60100.50001 |
95% * |
|
136.125,00 |
|
-74.250,00 |
|
61.875,00 |
Gebäudeunterhaltung - Havarien |
79001.63000 |
96,5% ** |
|
45.057,00 |
|
-29.385,00 |
|
13.713,00 |
Brandenburg Tag 2003 |
91000.86000 |
|
|
371.888,00 |
|
-371.888,00 |
|
0,00 |
Zuführung an Vermögenshaushalt |
|
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(Pflichtzuführung) |
92000.89200 |
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|
3.014.704,00 |
|
-3.014.704,00 |
|
0,00 |
Deckung Fehlbetrag |
|
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(Pflichtbuchung zum Jahresabschluß) |
UA
03600 |
96,5
% ** |
|
46.695,00 |
|
-31.837,50 |
|
14.857,50 |
AROV |
UA
16000 |
|
|
398.101,00 |
|
-398.101,00 |
|
0,00 |
Rettungsdienst (Einnahmen = Ausgaben kostenrechnende
Einrichtung) |
UA 61110 |
|
|
196.900,00 |
|
-196.900,00 |
|
0,00 |
Landesteil Kataster und Vermessung (Einnahmen = Ausgaben) |
UA 72000 |
96,5 % ** |
|
1.210.880,00 |
|
-825.600,00 |
|
385.280,00 |
Abfallbeseitigung (kostenrechnende Einrichtung) |
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* Vom Haushaltsansatz, der mit 100 % im Haushaltsplan
ausgewiesen ist, bleiben 5 % nach der Bewirtschaftungssperre gem. § 4 der
Haushaltssatzung gesperrt. |
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** Es verbleibt die Haushaltssperre von 3,5 %. |
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