Beschlussvorlage - 03/SVV/0601

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die vom Kämmerer gemäß § 82 Abs. 1 GO verhängte haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis. (Anlage 1)

 

2.    Die Bewirtschaftungssperre gem. § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 wird bei den in Anlage 2 aufgeführten Ausgabeermächtigungen ganz bzw. teilweise aufgehoben.

 

3.  Zur weiteren Behandlung der Bewirtschaftungssperren wird eine Entsperrungskommission eingesetzt, die der StVV über weitere Mittelentsperrungen Vorschläge unterbreitet. Die Kommission setzt sich zusammen aus: Oberbürgermeister, Geschäftsbereichsleiter 1, 2, 3, 4, Vorsitzende der StVV, Fraktionsvorsitzende sowie die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften. Die Federführung der Kommission hat der Geschäftsbereichsleiter 1.

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Erläuterung

Begründung:

 

Zu 1

 

Mit Erlass vom 02.Juli 2003 hat das Ministerium des Inneren die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2003 unter strengen Auflagen und Berichtspflichten genehmigt. In dem Erlass wird die Erwartung der Kommunalaufsichtsbehörde unterstrichen, dass der Kämmerer wegen der eingetretenen Einnahmeverschlechterungen seiner Verpflichtung nach § 82 GO nachkommt und unmittelbar nach In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung eine der Haushaltssituation angepasste Haushaltssperre verhängt. Dabei ist der Kämmerer nicht an die in der Haushaltssatzung bereits festgesetzte Sperre gebunden. Über die im Einzelnen getroffenen Festsetzungen ist der Kommunalaufsichtsbehörde zu berichten.

 

Die Verfügung des Kämmerers über die Verhängung einer Haushaltssperre gem. § 82 GO ist dem Begründungsteil als Anlage 1 beigefügt.

 

Zu 2

 

Die Freigabe orientiert sich an den Erkenntnissen, die im Rahmen des Haushaltsdurchführungscontrolling gewonnen werden konnten. Bei den zur Freigabe empfohlenen Ausgabeermächtigungen handelt es sich um solche Aufgaben, die entweder dem pflichtigen Bereich im engeren Sinne zuzuordnen sind oder durch Einnahmen vollständig refinanziert werden (insbesondere kostenrechnende Einrichtung Rettungsdienst). Die Summe der danach freigegebenen Ausgabeermächtigungen, welche die Gesamtsumme der maximal zu entsperrenden Beträge mindert, ist in Anlage 2 ersichtlich.

 

Zu 3

 

Um die Einhaltung der Haushaltsperre und die Verteilung der maximalen Entsperrungssummen in einem geordneten, möglichst überschaubaren Verfahren zum Umgang mit den hauptsächlich im 4. Quartal d.J. anstehenden Entsperrungen gewährleisten zu können, wird der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, eine Entsperrungskommission einzurichten, die über die Entsperrungsanträge aus den Geschäftsbereichen berät und der Stadtverordnetenversammlung Vorschläge zur Entscheidung unterbreitet. Die Geschäftsstelle der Entsperrungskommission wird dem Fachbereich 11 übertragen, der die Sitzungen vorbereitet. Die Zusammensetzung der Kommission soll sowohl die fachliche Sicht der Verwaltung als auch den politischen Willen der Stadtverordneten berücksichtigen. Aus diesem Grund werden auch die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften sowie die Fraktionsvorsitzenden vorgeschlagen.


Anlage 1

1

04. August 2003

Herr Exner, 1020

 

 

 

 

Büro Oberbürgermeister

Geschäftsbereiche 1,2,3,4

Alle Fachbereiche per Group Wise

 

 

 

 

Haushaltssperre

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 05. August 2003 wird die vom Ministerium des Inneren als Kommunalaufsichtsbehörde genehmigte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 öffentlich bekanntgemacht. Mit diesem Tage endet die Phase der vorläufigen Haushaltsführung mit den rechtlichen Einschränkungen des § 80 GO. Wie bereits mit Rundschreiben vom 14.07.2003 mitgeteilt wurde, hat das Ministerium des Inneren die Genehmigung der Haushaltssatzung nur unter strengen Auflagen und Berichtspflichten erteilt. Explizit wurde in der Genehmigung die Erwartung formuliert, dass der Kämmerer seiner Verpflichtung nach § 82 GO nachkommt und unmittelbar nach In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung eine der Haushaltssituation angepasste Haushaltssperre verhängt. Über die im Einzelnen getroffenen Festsetzungen ist dem Ministerium des Inneren zu berichten.

 

Gemäß § 82 GO verhänge ich mit dem heutigen Tag eine haushaltswirtschaftliche Sperre, da die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben eine erhebliche Erhöhung des veranschlagten Fehlbedarfes verursachen wird.

 

Allein bei den allgemeinen Deckungsmitteln sind Mindereinnahmen in Höhe von 12,6 Mio Euro zu verzeichnen. So sinken die Einnahmen aus allgemeinen Schlüsselzuweisungen um 7,6 Mio Euro sowie die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer um 4 Mio Euro. Zudem sind in Auswirkung der weiteren Kürzungen der speziellen Landeszuweisungen Mindereinnahmen von 1 Mio Euro festzustellen. Hinzu kommen voraussichtliche Mehrausgaben im Einzelplan 4 für soziale Leistungen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich quantifizierbar sind.

 

Aus diesem Grund wird zusätzlich zu den bestehenden und in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 geregelten Bewirtschaftungssperren im Verwaltungshaushalt eine Haushaltssperre gem. § 82 GO in Höhe von 3,5 % verhängt, so dass insgesamt 11 % der veranschlagten Ausgabeermächtigungen nicht in Anspruch genommen werden dürfen. Von der Haushaltssperre ausgenommen sind solche Ausgabeansätze, die zu 100 % durch Einnahmen aus Fördermitteln des Bundes, des Landes oder Sonstiger gedeckt sind.

 

Eine Übersicht über die durch die Bewirtschaftungssperren gem. § 4 Nr. 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 sowie der Haushaltssperre gem. § 82 GO verfügbaren bzw. gesperrten Ausgabeermächtigungen ist diesem Schreiben beigefügt. Darin sind auch solche Ausgabeermächtigungen aufgeführt, bei denen die Bewirtschaftungs- bzw. Haushaltssperre ganz oder teilweise aufgehoben wird; soweit dafür hinsichtlich der Bewirtschaftungssperre ein Beschluss der StVV notwendig ist, ist vor Inanspruchnahme die Sitzung der StVV am 03.09.2003 abzuwarten.

 

Über die Freigabe der gesperrten Ausgabeermächtigungen in Höhe von bis zu 3,5 % (=Haushaltssperre) entscheidet auf begründeten Antrag der Kämmerer. Die Anträge sind über den zuständigen Geschäftsbereichsleiter an die Finanzsteuerung zu richten.

 

Jede darüber hinausgehende Entsperrung im Sinne von § 4 Nr. 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 (=Bewirtschaftungssperre) bedarf der Freigabe der Stadtverordnetenversammlung. Zur Vorbereitung der Beschlüsse wird -wie bereits im Vorjahr- eine Entsperrungskommission vorgeschlagen, die die Freigabeanträge der Fachbereiche prüft, bevor ein Entscheidungsvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung erarbeitet wird.

 

Zugleich wird eine Haushaltssperre im Vermögenshaushalt verhängt. Diese erstreckt sich auf alle Ausgabeermächtigungen (auch auf noch nicht in Anspruch genommene Haushaltsausgabereste). Soweit diese zur dringenden Aufgabenerfüllung von den Fachbereichen in Anspruch genommen werden sollen, ist ein begründeter Entsperrungsantrag an die Finanzsteuerung zu richten. Die Freigabe von Ausgabeermächtigungen ist vorrangig für die Fortführung begonnener Massnahmen möglich. Darüber hinaus können Entsperrungen für solche Ausgabeermächtigungen vorgenommen werden, bei denen der Einsatz von Fördermitteln geplant ist. Den Freigabeanträgen der Fachbereiche sind insoweit entsprechende haushaltsbegründende Unterlagen beizufügen. Ausgabeermächtigungen, die ausschließlich aus städtischen Eigenmitteln finanziert werden, genießen in diesem Zusammenhang die niedrigste Priorität.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

 

Burkhard Exner


Anlage 2

 

Überblick über Mittelsperren, die Entwicklung des strukturellen Defizits und notwendige Entsperrungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

strukturelles Defizit Plan 2003

 

 

 

22,43 Mio

strukturelles Defizit lt. Festsetzungen zur Bewirtschaftungssperre in der HH-Satzung

18,93 Mio

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7,50%

11,00%

 

 

strukturelles Defizit Plan 2003

-22.429.900,00

-22.429.900,00

 

 

vor. Mindereinn./ Mehrausg. *

-12.600.000,00

-12.600.000,00

 

 

strukturelles Defizit neu

-35.029.900,00

-35.029.900,00

 

 

Mittelsperre

 

26.000.985,00

38.134.778,00

 

 

strukturelles Defizit neu (rechnerisch)

-9.028.915,00

3.104.878,00

 

 

neue Vorgabe strukturelles Defizit

-22.429.900,00

-22.429.900,00

(lt. Plan)

 

maximal freizugebender Betrag

13.400.985,00

25.534.778,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der gesperrten

pH

11.083.687,50

16.256.075,00

 

 

Summen nach

pG

12.376.635,00

18.152.398,00

 

 

Kategorien

f

2.540.662,50

3.726.305,00

 

 

 

 

 

 

 

 

* evtl. Mehrausgaben in der Sozialhilfe sind noch nicht berücksichtigt (noch nicht quantifizierbar)

 


 

 

 

 

11 %

Mittelsperre

entsperrter

Betrag

verbleibende

Mittelsperre

 

 

 

 

 

 

 

 

 

notwendige Freigaben insgesamt

 

 

 

-15.707.083,50

 

 

 

davon:  SN 4

95% *

 

8.461.288,00

 

-4.615.248,00

 

3.846.040,00

 

Gebäudebew. (inn. Verr.)

 

213.774,00

 

-213.774,00

 

0,00

 

41000.73100

Deckungskreis

Sozialhilfe

 

2.572.658,00

 

-2.572.658,00

 

0,00

z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Leistungen nach dem

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundsicherungsgesetz

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehrausgaben Sozialhilfe (sehr wahrscheinlich aber nicht quantifizierbar)

46470.71800

 

 

3.292.058,00

 

-3.292.058,00

 

0,00

Zuschuss Betriebskosten für freie Träger Kita

60100.50000

95% *

 

129.580,00

 

-70.680,00

 

58.900,00

Gebäudeunterhaltung für sämtliche Gebäude der Stadtverwaltung

60100.50001

95% *

 

136.125,00

 

-74.250,00

 

61.875,00

Gebäudeunterhaltung - Havarien

79001.63000

96,5% **

 

45.057,00

 

-29.385,00

 

13.713,00

Brandenburg Tag 2003

91000.86000

 

 

371.888,00

 

-371.888,00

 

0,00

Zuführung an Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pflichtzuführung)

92000.89200

 

 

3.014.704,00

 

-3.014.704,00

 

0,00

Deckung Fehlbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pflichtbuchung zum Jahresabschluß)

UA 03600

96,5 % **

 

46.695,00

 

-31.837,50

 

14.857,50

AROV

UA 16000

 

 

398.101,00

 

-398.101,00

 

0,00

Rettungsdienst (Einnahmen = Ausgaben kostenrechnende Einrichtung)

UA 61110

 

 

196.900,00

 

-196.900,00

 

0,00

Landesteil Kataster und Vermessung (Einnahmen = Ausgaben)

UA 72000

96,5 % **

 

1.210.880,00

 

-825.600,00

 

385.280,00

Abfallbeseitigung (kostenrechnende Einrichtung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* Vom Haushaltsansatz, der mit 100 % im Haushaltsplan ausgewiesen ist, bleiben 5 % nach der Bewirtschaftungssperre gem. § 4 der Haushaltssatzung gesperrt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

** Es verbleibt die Haushaltssperre von 3,5 %.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Ja

 

siehe Anlagen

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