Anfrage - 03/SVV/0522
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorwegweiser Friedrich-Engels-Straße stadteinwärts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Ralf Jäkel, PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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03.09.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Spureinteilung bei Annäherung an die Lange Brücke, insbesondere des
Geradeausverkehrs in Richtung Leipziger Straße, ist für Fahrzeugführer nicht
rechtzeitig ersichtlich, um sich sicher einordnen zu können. Aufgrund der hohen
Verkehrsdichte erscheint ein Vorwegweiser (etwa im Bereich der Straßenbahnquerung)
zwingend erforderlich!
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Bis wann
können Sie die Anbringung eines Vorwegweisers über die Spuraufteilung
sicherstellen?
Antwort:
Die Systematik der Wegweisung ist im Stadtgebiet Potsdam
einheitlich aufgebaut. Das bezieht sich sowohl auf die Gestaltung als auch auf
die Ausführung und Aufstellung der Beschilderung. Dies und die innerörtlichen
Ziele wurden im vorhandenen Wegweisungskonzept für die Stadt Potsdam
festgelegt.
Für die Ausführung soll der teilaufgelöste Tabellenwegweiser
verwendet werden. Hierbei werden die einzelnen Richtungsfelder jeweils als
separates Schild gestaltet. Das schnelle Erkennen der Fahrtrichtung wird
hierdurch erleichtert.
Der gegliederte Vorwegweiser mit entsprechender
Fahrspuraufteilung soll nur an zwingend notwendigen Knotenpunkten eingesetzt
werden.
Der Vorwegweiser in der Friedrich-Engels-Straße
stadtauswärts ist für den Fahrzeugführer rechtzeitig und gut sichtbar nach den
geltenden Vorschriften aufgestellt worden. Damit wird die zügige und
vollständige Informationsübermittlung an den Verkehrsteilnehmer sichergestellt.
In Verbindung mit der vorhandenen Fahrbahnmarkierung wird somit eine sichere
Führung des Verkehrs gewährleistet.
Nach Angaben der Polizei gab es in den letzten zwei Jahren
keine Unfälle in diesem Stauraum der Lichtzeichenanlage.
Die zusätzliche Aufstellung eines Vorwegweisers mit Anzeige
der Fahrspuraufteilung wird nach Beurteilung der Situation vor Ort unter
Beachtung der Stellungnahmen der Fachämter und der Polizei abgelehnt.