Anfrage - 03/SVV/0522

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Spureinteilung bei Annäherung an die Lange Brücke, insbesondere des Geradeausverkehrs in Richtung Leipziger Straße, ist für Fahrzeugführer nicht rechtzeitig ersichtlich, um sich sicher einordnen zu können. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte erscheint ein Vorwegweiser (etwa im Bereich der Straßenbahnquerung) zwingend erforderlich!

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Bis wann können Sie die Anbringung eines Vorwegweisers über die Spuraufteilung sicherstellen?

 

 

 

Antwort:

 

Die Systematik der Wegweisung ist im Stadtgebiet Potsdam einheitlich aufgebaut. Das bezieht sich sowohl auf die Gestaltung als auch auf die Ausführung und Aufstellung der Beschilderung. Dies und die innerörtlichen Ziele wurden im vorhandenen Wegweisungskonzept für die Stadt Potsdam festgelegt.

Für die Ausführung soll der teilaufgelöste Tabellenwegweiser verwendet werden. Hierbei werden die einzelnen Richtungsfelder jeweils als separates Schild gestaltet. Das schnelle Erkennen der Fahrtrichtung wird hierdurch erleichtert.

Der gegliederte Vorwegweiser mit entsprechender Fahrspuraufteilung soll nur an zwingend notwendigen Knotenpunkten eingesetzt werden.

 

Der Vorwegweiser in der Friedrich-Engels-Straße stadtauswärts ist für den Fahrzeugführer rechtzeitig und gut sichtbar nach den geltenden Vorschriften aufgestellt worden. Damit wird die zügige und vollständige Informationsübermittlung an den Verkehrsteilnehmer sichergestellt. In Verbindung mit der vorhandenen Fahrbahnmarkierung wird somit eine sichere Führung des Verkehrs gewährleistet.

Nach Angaben der Polizei gab es in den letzten zwei Jahren keine Unfälle in diesem Stauraum der Lichtzeichenanlage.

 

Die zusätzliche Aufstellung eines Vorwegweisers mit Anzeige der Fahrspuraufteilung wird nach Beurteilung der Situation vor Ort unter Beachtung der Stellungnahmen der Fachämter und der Polizei abgelehnt.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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