Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0655
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwischenbericht zur Richtlinie für die Innenstadt und Babelsberg zur Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raumes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Herr Stöhr, Tel. 3243
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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03.09.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Bearbeitung der Richtlinie ist gegenwärtig noch nicht
abgeschlossen.
Sachstand:
Durch die Änderung der Brandenburgischen Bauordnung hat sich
eine der wesentlichen Rechtsgrundlagen für die sich in Bearbeitung befindliche
Richtlinie geändert. Dies macht eine Überarbeitung der Werbesatzung und des
Entwurfs der Richtlinie zur Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raumes
erforderlich.
Eine Anpassung an die geänderte Bauordnung und eine
Angleichung an die neu zu erstellende Werbesatzung sind unumgänglich. Dabei
werden wesentliche Punkte in der neuen Werbesatzung geregelt werden.
Die Bearbeitung der neuen Werbesatzung kann erst seit kurzem
inhaltlich in die Details gehen, weil erst abgewartet werden musste, was das
Land tatsächlich als neue Bauordnung beschließt. Dementsprechend musste
zunächst die weitere Bearbeitung der Richtlinie zur Gestaltung und Nutzung des
öffentlichen Raumes unterbrochen werden und kann erst jetzt wieder aufgenommen
werden.
Zunächst
war die Verwaltung davon ausgegangen, dass es hinsichtlich der Verbindlichkeit
auch bei einer „Richtlinie“ bleiben sollte. Hierfür liegt ein erster Entwurf
vor.
Ziel ist
es in jedem Fall aber, die Regelungen der darin enthaltenen Rahmenfestlegungen
auch durchsetzen zu können. Vor diesem Hintergrund erscheint es der Verwaltung
zwischenzeitlich geboten, den Regelungsrahmen durch Satzung statt mittels einer
Richtlinie zu verankern.
Aus einer
Satzung ergeben sich ggf. erhebliche Folgen insbesondere für die
Gewerbetreibenden in der Innenstadt und in Babelsberg.
Die
rechtlichen Folgen, die sich aus einem Satzungsstatus ergeben, möchte die
Verwaltung davor zunächst mit den Betroffenen - hier insbesondere mit den
Interessenvertretern der Gewerbetreibenden in Babelsberg und der Innenstadt –
erörtern.
Ein
gemeinsamer Termin ist für November 2003 vorgesehen.