Beschlussvorlage - 03/SVV/0577
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Sanierungsgebietes "2. Barocke Stadterweiterung" Beschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Herr Stöhr, Tel. 3243
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.09.2003
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01.10.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.09.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Bereich der
im Norden begrenzt wird durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der
Weinbergstraße, im Osten durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der
Mauerstraße, im Süden durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der
Hegelallee und im Westen durch die östliche Straßenbegrenzungslinie der
Schopenhauerstraße, gemäß § 141 BauGB vorbereitende Untersuchungen zur
Erweiterung des Sanierungsgebietes „2. Barocke Stadterweiterung“ durchzuführen.
Die Lage
des Untersuchungsbereiches ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Erläuterung
Begründung:
1.
Geltungsbereich
Der
Untersuchungsbereich wird im Norden begrenzt durch die südliche
Straßenbegrenzungslinie der Weinbergstraße, im Osten durch die westliche
Straßenbegrenzungslinie der Mauerstraße, im Süden durch die nördliche
Straßenbegrenzungslinie der Hegelallee und im Westen durch die östliche
Straßenbegrenzungslinie der Schopenhauerstraße.
Die Lage
des Untersuchungsbereiches ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
2.
Ausgangssituation, städtebauliche Missstände
Der zu
untersuchende Bereich grenzt unmittelbar nördlich an das Sanierungsgebiet „2.
Barocke Stadterweiterung“ an.
An der
ihn westlich begrenzenden Schopenhauerstraße befindet sich ein Hauptzugang des
Parks Sanssouci, der ein wichtiger Zielpunkt für in- und ausländische Besucher
des Parks und der Schlösser ist. Die in diesem Bereich bestehende Bebauung ist
zum Teil von hohem Denkmalwert. Einiges davon ist einem schlechten baulichen
Zustand und von Verfall bedroht. Neben der historischen Bausubstanz befinden
sich auch Gebäude aus den 80er und 90er Jahren des letzten Jahrhunderts in dem
Bereich, die sich nur bedingt oder nicht in das historisch geprägte Stadtbild
einfügen.
Unbefriedigend
sind auch die Baulücken im Kreuzungsbereich Hegelallee / Schopenhauerstraße.
Hier besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Reparatur des Stadtbildes.
Insbesondere
im südlichen Bereich des Blockes besteht eine Funktionsschwäche wegen des
jahrelangen Leerstandes, die es zu beseitigen gilt.
Mit dem
Verfall, dem Leerstand, der Unternutzung und dem städtebaulichen Nichteinfügen
stellt die Situation insbesondere im Süd- und im Westbereich des Blocks einen
städtebaulichen Missstand im Sinne des § 136 BauGB dar.
3. Ziele
der vorbereitenden Untersuchungen
Im Rahmen
der vorbereitenden Untersuchungen sind Art und Umfang der städtebaulichen
Missstände, einschließlich der Funktionsschwächen, Möglichkeiten zu deren
Beseitigung, zu erwartende Kosten der Sanierungsmaßnahme und die potentiellen
Auswirkungen auf die Betroffenen zu untersuchen.
Dazu sind
vorhandene Gutachten und Planungen auszuwerten, die Träger öffentlicher Belange
mit einzubeziehen und die betroffenen Eigentümer, Bewohner und Mieter zu
beteiligen.
Als
Ergebnis des Arbeitsprozesses ist der Stadtverordnetenversammlung der Bericht
über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen vorzulegen. Darin ist
nachzuweisen, ob und in wieweit die Anwendung des besonderen Städtebaurechts zu
einer Beschleunigung des Sanierungsprozesse und der Behebung der städtebaulichen
Missstände beitragen kann und welche Auswirkungen dadurch für die Betroffenen
zu erwarten sind.
Inhalt
dieses Berichtes ist die Bestimmung von Zielen der Sanierung eine Übersicht
über die zu erwartenden Kosten und die Möglichkeiten ihrer Finanzierung.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
Durchführung der vorbereitenden Untersuchung und die Erstellung des
Abschlussberichtes zur der vorbereitenden Untersuchung haben keine Auswirkungen
auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des
Treuhandvermögens für das Sanierungsgebiet „2. Barocke Stadterweiterung“.